Allgemeine Geschäftsbedingungen von Heid Immobilienbewertung
1. Allgemeines
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der Fa. Heid Immobilien GmbH, Heid Immobilien GmbH, Ziegelstr. 25, 69190 Walldorf (im Folgenden "Heid Immobilienbewertung" oder
„wir“) gegenüber ihren Kunden. Sie gelten, außer der Kunde ist Verbraucher, in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Heid Immobilienbewertung im
Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen dieser AGB wird Heid Immobilienbewertung den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
-
Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn Heid Immobilienbewertung hat diesen schriftlich zugestimmt. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in
Kenntnis der AGB des Kunden den Vertrag mit ihm vorbehaltlos ausführen. Im Einzelfall mit dem Kunden getroffene Vereinbarungen (auch Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben stets Vorrang vor diesen AGB. Für
den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von Heid Immobilienbewertung maßgebend. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom
Kunden gegenüber uns abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mahnungen, Erklärung von Rücktritt), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
-
Erfüllungsgehilfen und Vertreter von Heid Immobilienbewertung sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zusatzvereinbarungen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über
den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.
-
Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz Heid
Immobilienbewertung in Walldorf maßgeblich, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Heid Immobilienbewertung ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
-
Die Vertragssprache ist deutsch.
-
Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die
Online-Streitschlichtung und dient als zentrale Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus online abgeschlossenen Verträgen erwachsen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.
2. Zustandekommen eines Vertrages
-
Die Präsentation der Produkte und Leistungen auf der Website http://www.heid-immobilienbewertung.de oder in unseren Flyern stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine
unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Leistungen zu bestellen (invitatio ad offerendum).
-
Ein Kunde hat die Möglichkeit uns bezüglich der angebotenen Dienstleistungen telefonisch, per Fax, Brief sowie per E-Mail oder über das auf der Webseite www.heid-immobilienbewertung.de hinterlegte Kontaktformular
zu kontaktieren. Soweit wir einem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten und soweit nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe an das Angebot gebunden.
Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der vorgesehenen Frist annimmt. Der Eingang des Auftrags wird dem Kunden
per E-Mail bestätigt. Mit dieser Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext, diese AGB, sowie die Widerrufsbelehrung und Datenschutzinformation.
-
Der Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss gespeichert, ist aber nicht öffentlich zugänglich.
3. Erlöschen des Widerrufsrechts
Kunden, die Verbraucher sind, steht ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB, wenn ein Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Heid Immobilienbewertung mit der Ausführung des Vertrages vor
Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll und er seine Kenntnis hiervon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.
4. Preise, Zahlung, Fälligkeit
-
Heid Immobilienbewertung hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Diese werden vor Vertragsschluss festgelegt und dem Kunden bekannt gegeben, entweder feste
Fixpreise oder Abrechnung nach festen Stundensätzen. Die Stundensätze ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste (angefangene Stunden (Zeiteinheiten) werden jeweils im 15-Minuten -Abstand aufgerundet). Sofern
der Kunde ein Verbraucher ist, enthalten die angegebenen Preise die Umsatzsteuer. Heid Immobilienbewertung stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm ausgehändigt wird oder in Textform zugeht.
-
Die Erbringungen der beauftragten Leistungen durch Heid Immobilienbewertung erfolgt nach Vorkasse und nach Wahl des Kunden per Überweisung, Zahlung per PayPal oder Kreditkarte. Rechnungen sind sofort fällig und
innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen.
-
Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, ersetzt der Kunde Heid Immobilienbewertung gegen Nachweis die jeweils erforderlichen und tatsächlich angefallenen Auslagen. Hierzu zählen auch die zur Erbringung
der vertraglich vereinbarten Leistung angefallenen Reisekosten von Heid Immobilienbewertung. Diese werden wie folgt weiterberechnet: Fahrtkosten auf der Grundlage von 0,30 EURO pro gefahrenem Kilometer, Bahnkosten 1.
Klasse, Flugkosten (Businessclass) zum nächst gelegenen Zielort, Leihwagen mittlerer Preiskategorie.
-
Gerät ein Kunde, der Unternehmer ist, in Zahlungsverzug, so stehen Heid Immobilienbewertung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist zudem gem. § 288 Abs. 5 BGB
verpflichtet, uns Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechtsverfolgung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im
Falle des Verzugs ist Heid Immobilienbewertung nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet.
-
Kommt ein Kunde, der Verbraucher ist, mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so kann Heid Immobilienbewertung Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
-
Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur
Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
-
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Heid Immobilienbewertung anerkannt ist.
5. Pflichten von Heid Immobilienbewertung
-
Der Auftrag wird entsprechend den für einen zertifizierten bzw. öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen gültigen Grundsätzen unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich
ausgeführt. Heid Immobilienbewertung ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen oder Dritte zur Durchführung der Aufträge einzusetzen, Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall Heid Immobilienbewertung.
-
Nach Erledigung des Auftrags und Zahlung der vereinbarten Vergütung werden die vom Kunden zur Durchführung des Gutachtenauftrags überlassenen Unterlagen wieder zurückgegeben. Wir sind jedoch berechtigt, hiervon
Kopien für unsere Unterlagen anzufertigen.
-
Auf Anfrage erteilt Heid Immobilienbewertung dem Kunden jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über die entstandenen oder zu erwartenden Aufwendungen und über den voraussichtlichen Fertigstellungstermin.
6. Durchführung des Auftrags/Terminvereinbarung-/absage
-
Heid Immobilienbewertung hat den Auftrag unter Berücksichtigung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sachverständigen zu erledigen. In dem Umfang der
mit dem Kunden getroffenen Leistungsvereinbarung sind die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilung sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen.
-
Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrags die Hinzuziehung weiterer Sachverständiger oder Sonderfachleute erforderlich, muss Heid Immobilienbewertung dazu die vorherige Einwilligung des Kunden einholen.
-
Im Übrigen ist Heid Immobilienbewertung berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags die Ortsbesichtigung durchzuführen sowie auf Kosten des Kunden die notwendigen und üblichen Sachverhaltsermittlungen in den
öffentlichen Registern und bei den zuständigen Behörden anzustellen. Die Abstimmung und Organisation der Ortsbesichtigung mit den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten obliegt grundsätzlich dem Kunden. Soweit
für die Unterlagenbeschaffung Kosten entstehen, die vorhersehbar nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert der vereinbarten Leistung stehen, hat der Sachverständige die vorherige Zustimmung des
Kunden einzuholen.
-
Entsprechend § 9 Abs. 3 MSVO/DIHK dürfen Hilfskräfte vom Sachverständigen auch über Vorbereitungsarbeiten hinaus eingesetzt werden. Art und Umfang der Mitwirkung von Hilfskräften werden ggf. in der
gutachterlichen Leistung angegeben.
-
Informationen über den Inhalt öffentlicher Register und Auskünfte sonstiger öffentlicher Stellen (z.B. bezüglich des abgabenrechtlichen Zustands) dürfen von Heid Immobilienbewertung, soweit sie nicht vom Kunden
als schriftliche Auszüge vorgelegt werden, auch telefonisch eingeholt werden.
-
Für die Ortsbesichtigung vereinbaren die Parteien einen Termin. Kann der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen, soll er ihn spätestens 24 Stunden vorher telefonisch oder per E-Mail absagen. Im Falle einer späteren
Absage hat Heid Immobilienbewertung Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten in Höhe von _____. Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass Heid Immobilienbewertung kein Schaden oder ein
deutlich geringerer entstanden ist.
-
Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Witterungseinflüsse oder Verkehrsstörungen, verzögerte Selbstbelieferung,
Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen
Anlaufzeit hinauszuschieben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als drei Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
7. Mitwirkungspflichten / Terminvereinbarung
-
Der Kunde verpflichtet sich, uns die zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen mitzuteilen, insbesondere die ihm bekannten, nicht eingetragenen Lasten und (z.B. begünstigende) Rechte,
Denkmalschutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten, beitrags- und abgabenrechtliche Verpflichtungen sowie Bodenverunreinigungen (z.B. Altlasten bzw. Altlastenverdacht), sowie Ausgleichsbeträge aufgrund BauGB,
Bundesbodenschutzgesetz oder Ortssatzung, die als öffentliche Last auf dem Grundstück lasten. Der Kunde stellt Heid Immobilienbewertung die zugrunde liegenden Unterlagen, Verträge usw. zur Verfügung.
-
Heid Immobilienbewertung geht bei der Immobilienbewertung - sofern bei der Besichtigung nicht etwas anderes offensichtlich erkennbar ist - davon aus, dass die nicht mitgeteilten zuvor genannten Besonderheiten des
Grundstücks nicht bestehen und die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt und errichtet wurden bzw. genutzt werden und dass die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen
und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll. Weiterhin wird vorbehaltlich einer abweichenden Angabe des Kunden unterstellt, dass es sich bei dem Bewertungsobjekt um kein mit öffentlicher Förderung
errichtetes bzw. erweitertes Gebäude handelt.
-
Vom Kunden nicht mitgeteilte und nicht offensichtliche Baumängel und Bauschäden bleiben bei der Wertermittlung unberücksichtigt. Hinsichtlich der vorstehend beschriebenen Umstände werden keine weiteren
Nachforschungen und Untersuchungen angestellt.
-
Der Kunde verpflichtet sich, die von Heid Immobilienbewertung erbrachten Leistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten noch zu gesetzwidrigen Handlungen zu verwenden. Er hat jeglichen Eindruck im
Rechts- und Geschäftsverkehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien Heid Immobilienbewertung zuzurechnen.
-
Falls der Kunde seinen erforderlichen Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, wird Heid Immobilienbewertung ihn per E-Mail hierauf hinweisen. Wird die Mitwirkungshandlung des Kunden dennoch
nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, ist Heid Immobilienbewertung für die Nichtausführung oder Einschränkung der von ihr geschuldeten Leistungen nicht verantwortlich, es sei denn die Nichtvornahme der
Mitwirkungshandlungen durch den Kunden war für die Nichtausführung/Einschränkung nicht ursächlich.
-
Nimmt der Kunde die von ihm geschuldete Mitwirkungshandlung nicht oder nicht rechtzeitig vor und entstehen hierdurch für Heid Immobilienbewertung Mehrkosten bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten
Leistungen, wird Heid Immobilienbewertung den Kunden hierauf in Textform hinweisen und den Mehraufwand in Rechnung stellen.
8. Gegenrechte
Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Heid Immobilienbewertung anerkannt ist.
9. Geheimhaltung
Beide Vertragspartner verpflichten sich, über die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge, auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Heid
Immobilienbewertung hat ihre Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend zu verpflichten.
10. Haftung von Heid Immobilienbewertung
-
Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Heid Immobilienbewertung unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Heid Immobilienbewertung haftet auch für die
leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht
fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Heid Immobilienbewertung nicht, insbesondere nicht für mittelbare Schäden. Die Haftungsbeschränkungen dieses Absatzes gelten nicht bei der
Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist die Haftung von Heid Immobilienbewertung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen.
-
Sämtliche Schadenersatzansprüche im kaufmännischen Rechtsverkehr gegen Heid Immobilienbewertung, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Erbringung der Leistungen durch Heid
Immobilienbewertung gegenüber dem Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Ersatzpflichtigen. Die
Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in zuvor genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Verjährungsfristen
haben Vorrang.
-
Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines Anspruchs des Kunden gegen Heid Immobilienbewertung die gesetzlichen Bestimmungen.
11. Datenschutz
Heid Immobilienbewertung erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten nach Maßgabe der Datenschutzerklärung und der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
12. Änderung der AGB
Heid Immobilienbewertung behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet.
Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Heid Immobilien wird den Kunden in der E-Mail, die die
geänderten AGB enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.
Stand: Dezember 2019