Allgemeine Ge­schäfts­be­din­gun­gen von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung

1. Allgemeines

  1. Diese Allgemeinen Ge­schäfts­be­din­gun­gen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der Fa. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung & Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter sowie Sach­ver­stän­di­gen GmbH, Ziegelstr. 25, 69190 Walldorf (im Folgenden „Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung“ oder „wir“) gegenüber ihren Kunden. Sie gelten, außer der Kunde ist Verbraucher, in ihrer jeweiligen Fassung als Rah­men­ver­ein­ba­rung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen dieser AGB wird Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
  2. Diese Allgemeinen Ge­schäfts­be­din­gun­gen gelten für alle rechtlichen Beziehungen der Fa. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung & Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter sowie Sach­ver­stän­di­gen GmbH, Ziegelstr. 25, 69190 Walldorf (im Folgenden „Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung“ oder „wir“) gegenüber ihren Kunden. Sie gelten, außer der Kunde ist Verbraucher, in ihrer jeweiligen Fassung als Rah­men­ver­ein­ba­rung auch für künftige Verträge mit demselben Kunden, ohne dass Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung im Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss; über Änderungen dieser AGB wird Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung den Kunden in diesem Fall unverzüglich informieren.
  3. Er­fül­lungs­ge­hil­fen und Vertreter von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen. Soweit sie dennoch mündliche Zu­satz­ver­ein­ba­run­gen treffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, bedürfen diese zu ihrer Wirksamkeit stets unserer schriftlichen Bestätigung.
  4. Für den Erfüllungsort und den Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen, sowie für sämtliche sich zwischen den Parteien ergebende Streitigkeiten aus den zwischen ihnen geschlossenen Verträgen ist der Sitz Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Walldorf maßgeblich, soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
  5. Die Vertragssprache ist deutsch.
  6. Kunden, die Verbraucher sind, haben die Möglichkeit eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Der folgende Link der EU-Kommission (auch OS-Plattform genannt) enthält Informationen über die Online-Streit­schlich­tung und dient als zentrale Anlaufstelle zur au­ßer­ge­richt­li­chen Beilegung von Streitigkeiten, die aus online abgeschlossenen Verträgen erwachsen: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

2. Zustandekommen eines Vertrages

  1. Die Präsentation der Produkte und Leistungen auf der Website http://www.heid-im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.de oder in unseren Flyern stellen kein rechtlich bindendes Vertragsangebot unsererseits dar, sondern sind nur eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Leistungen zu bestellen (invitatio ad offerendum).
  2. Ein Kunde hat die Möglichkeit uns bezüglich der angebotenen Dienst­leis­tun­gen telefonisch, per Fax, Brief sowie per E-Mail oder über das auf der Webseite www.heid-im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.de hinterlegte Kontaktformular zu kontaktieren. Soweit wir einem Kunden ein schriftliches Angebot unterbreiten und soweit nichts anderes vereinbart ist, halten wir uns an das Angebot für die Zeit von 2 Wochen nach Abgabe an das Angebot gebunden. Im Einzelfall kann auch eine längere Bindungszeit vereinbart werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde unser Angebot innerhalb der vorgesehenen Frist annimmt. Der Eingang des Auftrags wird dem Kunden per E-Mail bestätigt. Mit dieser Mitteilung über den Vertragsschluss erhält der Kunde den Vertragstext, diese AGB, sowie die Wi­der­rufs­be­leh­rung und Da­ten­schutz­in­for­ma­ti­on.
  3. Der Vertragstext wird von uns nach dem Vertragsschluss gespeichert, ist aber nicht öffentlich zugänglich.

3. Erlöschen des Widerrufsrechts

Kunden, die Verbraucher sind, steht ein Widerrufsrecht zu. Das Widerrufsrecht erlischt gem. § 356 Abs. 5 BGB, wenn ein Kunde ausdrücklich zugestimmt hat, dass Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit der Ausführung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll und er seine Kenntnis hiervon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrages sein Widerrufsrecht verliert.

4. Preise, Zahlung, Fälligkeit

  1. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung hat Anspruch auf Zahlung einer Vergütung. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Diese werden vor Vertragsschluss festgelegt und dem Kunden bekannt gegeben, entweder feste Fixpreise oder Abrechnung nach festen Stundensätzen. Die Stundensätze ergeben sich aus der jeweils aktuellen Preisliste (angefangene Stunden (Zeiteinheiten) werden jeweils im 15-Minuten -Abstand aufgerundet). Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus, die ihm ausgehändigt wird oder in Textform zugeht.
  2. Die Erbringungen der beauftragten Leistungen durch Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erfolgt nach Vorkasse und nach Wahl des Kunden per Überweisung oder Zahlung per PayPal. Rechnungen sind sofort fällig und innerhalb von 8 Tagen zu zahlen. Im Falle von Überweisungen aus dem Ausland trägt stets der Kunde die anfallenden Bankspesen.
  3. Sofern nicht individuell abweichend vereinbart, ersetzt der Kunde Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung gegen Nachweis die jeweils erforderlichen und tatsächlich angefallenen Auslagen. Hierzu zählen auch die zur Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung angefallenen Reisekosten von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung. Diese werden wie folgt weiterberechnet: Fahrtkosten auf der Grundlage von 0,30 EURO pro gefahrenem Kilometer, Bahnkosten 1. Klasse, Flugkosten (Businessclass) zum nächst gelegenen Zielort, Leihwagen mittlerer Preiskategorie.
  4. Gerät ein Kunde, der Unternehmer ist, in Zahlungsverzug, so stehen Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu. Der Kunde ist zudem gem. § 288 Abs. 5 BGB verpflichtet, uns Mahnspesen in Höhe von pauschal EUR 40,00 zu erstatten; diese werden auf etwaige Kosten der Rechts­ver­fol­gung angerechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Im Falle des Verzugs ist Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung nicht zur Erbringung weiterer Vorleistungen verpflichtet.
  5. Kommt ein Kunde, der Verbraucher ist, mit seinen Zah­lungs­ver­pflich­tun­gen in Verzug, so kann Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Vergütung durch mangelnde Leis­tungs­fä­hig­keit des Kunden gefährdet wird, sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leis­tungs­ver­wei­ge­rung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  7. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zu­rück­be­hal­tungs­rech­te nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung anerkannt ist.

5. Pflichten von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung

  1. Der Auftrag wird entsprechend den für einen öffentlich bestellten und vereidigten bzw. per­so­nen­zer­ti­fi­zier­ten Sach­ver­stän­di­gen gültigen Grundsätzen unabhängig, unparteiisch, gewissenhaft, weisungsfrei und persönlich ausgeführt. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ist berechtigt, Er­fül­lungs­ge­hil­fen oder Dritte zur Durchführung der Aufträge einzusetzen, Vertragspartner des Kunden bleibt in jedem Fall Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.
  2. Nach Erledigung des Auftrags und Zahlung der vereinbarten Vergütung werden die vom Kunden zur Durchführung des Gut­ach­ten­auf­trags überlassenen Unterlagen wieder zurückgegeben. Wir sind jedoch berechtigt, hiervon Kopien für unsere Unterlagen anzufertigen.
  3. Auf Anfrage erteilt Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung dem Kunden jederzeit Auskunft über den Stand der Arbeiten, über die entstandenen oder zu erwartenden Aufwendungen und über den vor­aus­sicht­li­chen Fer­tig­stel­lungs­ter­min.

6. Durchführung des Auftrags/Ter­min­ver­ein­ba­rung-/absage

  1. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung hat den Auftrag unter Be­rück­sich­ti­gung des aktuellen Standes von Wissenschaft, Technik und Erfahrung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Sach­ver­stän­di­gen zu erledigen. In dem Umfang der mit dem Kunden getroffenen Leis­tungs­ver­ein­ba­rung sind die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilung sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen.
  2. Ist zur sachgemäßen Erledigung des Auftrags die Hinzuziehung weiterer Sach­ver­stän­di­ger oder Sonderfachleute erforderlich, muss Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung dazu die vorherige Einwilligung des Kunden einholen.
  3. Im Übrigen ist Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung berechtigt, zur Bearbeitung des Auftrags die Orts­be­sich­ti­gung durchzuführen sowie auf Kosten des Kunden die notwendigen und üblichen Sach­ver­halts­er­mitt­lun­gen in den öffentlichen Registern und bei den zuständigen Behörden anzustellen. Die Abstimmung und Organisation der Orts­be­sich­ti­gung mit den Mietern oder sonstigen Nut­zungs­be­rech­tig­ten obliegt grundsätzlich dem Kunden. Soweit für die Un­ter­la­gen­be­schaf­fung Kosten entstehen, die vorhersehbar nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum Zweck und Wert der vereinbarten Leistung stehen, hat der Sachverständige die vorherige Zustimmung des Kunden einzuholen.
  4. Entsprechend § 10 Ziffer 10.3 Richtlinien zur DIHK-Mus­ter­sach­ver­stän­di­gen­ord­nung (MSVO) dürfen Hilfskräfte vom Sach­ver­stän­di­gen auch über Vor­be­rei­tungs­ar­bei­ten hinaus eingesetzt werden. Art und Umfang der Mitwirkung von Hilfskräften werden ggf. in der gutachterlichen Leistung angegeben.
  5. Informationen über den Inhalt öffentlicher Register und Auskünfte sonstiger öffentlicher Stellen (z.B. bezüglich des ab­ga­ben­recht­li­chen Zustands) dürfen von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung, soweit sie nicht vom Kunden als schriftliche Auszüge vorgelegt werden, auch telefonisch eingeholt werden.
  6. Für die Orts­be­sich­ti­gung vereinbaren die Parteien einen Termin. Kann der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen, soll er ihn spätestens 24 Stunden vorher per E-Mail absagen. Im Falle einer späteren Absage hat Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung Anspruch auf Ersatz von Kosten in Höhe von 400 €. Dem Kunden bleibt ausdrücklich vorbehalten, nachzuweisen, dass Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung kein Schaden oder ein deutlich geringerer entstanden ist.
  7. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern (z.B. Streik, Aussperrung, Be­triebs­stö­run­gen, Wit­te­rungs­ein­flüs­se oder Ver­kehrs­stö­run­gen, verzögerte Selbst­be­lie­fe­rung, Krieg oder hoheitliche Anordnungen), die Leistung zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu erbringen, berechtigen uns, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hin­aus­zu­schie­ben. Führen entsprechende Störungen zu einem Leis­tungs­auf­schub von mehr als drei Monaten, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Andere Rück­tritts­rech­te bleiben davon unberührt.

7. Mit­wir­kungs­pflich­ten / Ter­min­ver­ein­ba­rung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, uns die zur Leis­tungs­er­brin­gung erforderlichen Informationen und Unterlagen mitzuteilen, insbesondere die ihm bekannten, nicht eingetragenen Lasten und (z.B. begünstigende) Rechte, Denkmal­schutz, Wohnungs- und Mietbindungen, Überbauten, beitrags- und ab­ga­ben­recht­li­che Verpflichtungen sowie Bo­den­ver­un­rei­ni­gun­gen (z.B. Altlasten bzw. Alt­las­ten­ver­dacht), sowie Aus­gleichs­be­trä­ge aufgrund BauGB, Bun­des­bo­den­schutz­ge­setz oder Ortssatzung, die als öffentliche Last auf dem Grundstück lasten. Der Kunde stellt Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung die zugrunde liegenden Unterlagen, Verträge usw. zur Verfügung.
  2. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung geht bei der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung – sofern bei der Besichtigung nicht etwas anderes offensichtlich erkennbar ist – davon aus, dass die nicht mitgeteilten zuvor genannten Besonderheiten des Grundstücks nicht bestehen und die vorhandenen Baulichkeiten gemäß den vorgelegten Plänen genehmigt und errichtet wurden bzw. genutzt werden und dass die Wertermittlung die Rechtmäßigkeit der vorhandenen baulichen und sonstigen Anlagen sowie Nutzungen unterstellen soll. Weiterhin wird vorbehaltlich einer abweichenden Angabe des Kunden unterstellt, dass es sich bei dem Be­wer­tungs­ob­jekt um kein mit öffentlicher Förderung errichtetes bzw. erweitertes Gebäude handelt.
  3. Vom Kunden nicht mitgeteilte und nicht offensichtliche Baumängel und Bauschäden bleiben bei der Wertermittlung un­be­rück­sich­tigt. Hinsichtlich der vorstehend beschriebenen Umstände werden keine weiteren Nachforschungen und Untersuchungen angestellt.
  4. Der Kunde verpflichtet sich, die von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erbrachten Leistungen weder zum Abruf noch zur Verbreitung von Inhalten noch zu gesetzwidrigen Handlungen zu verwenden. Er hat jeglichen Eindruck im Rechts- und Ge­schäfts­ver­kehr zu vermeiden, von ihm zu verantwortende Inhalte seien Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung zuzurechnen.
  5. Falls der Kunde seinen erforderlichen Mit­wir­kungs­hand­lun­gen nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, wird Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ihn per E-Mail hierauf hinweisen. Wird die Mit­wir­kungs­hand­lung des Kunden dennoch nicht oder nicht rechtzeitig vorgenommen, ist Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung für die Nichtausführung oder Einschränkung der von ihr geschuldeten Leistungen nicht verantwortlich, es sei denn die Nichtvornahme der Mit­wir­kungs­hand­lun­gen durch den Kunden war für die Nichtausführung/Einschränkung nicht ursächlich.
  6. Nimmt der Kunde die von ihm geschuldete Mit­wir­kungs­hand­lung nicht oder nicht rechtzeitig vor und entstehen hierdurch für Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung Mehrkosten bei der Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistungen, wird Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung den Kunden hierauf in Textform hinweisen und den Mehraufwand in Rechnung stellen.

8. Gegenrechte

Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zu­rück­be­hal­tungs­rech­te nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung anerkannt ist.

9. Geheimhaltung

  1. Beide Vertragspartner verpflichten sich, über die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Ge­schäfts­vor­gän­ge, auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung hat ihre Mitarbeiter und Subunternehmer entsprechend zu verpflichten.
  2. Die Weitergabe von Kundendaten, Werbedaten oder kreativen Inhalten obliegt ausschließlich der Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung.
  3. Soweit keine ausdrückliche Zustimmung dazu vorliegt, ist es dem Kunden nicht gestattet, die Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung als Referenz zu benennen.

10. Haftung von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung

  1. Außerhalb der Haftung für Sach- und Rechtsmängel haftet Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung unbeschränkt, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kar­di­nal­pflich­ten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, ver­trags­ty­pi­schen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung nicht, insbesondere nicht für mittelbare Schäden. Die Haf­tungs­be­schrän­kun­gen dieses Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ist die Haftung von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Er­fül­lungs­ge­hil­fen.
  2. Sämtliche Scha­den­er­satz­an­sprü­che im kaufmännischen Rechtsverkehr gegen Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr nach Erbringung der Leistungen durch Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung gegenüber dem Kunden, im Falle der deliktischen Haftung ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Er­satz­pflich­ti­gen. Die Regelungen dieses Absatzes gelten nicht – und es gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen – im Falle einer Haftung für Vorsatz und in den in zuvor genannten Fällen. Etwaige kürzere gesetzliche Ver­jäh­rungs­fris­ten haben Vorrang.
  3. Ist der Kunde ein Verbraucher, gelten für die Verjährung eines Anspruchs des Kunden gegen Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung die gesetzlichen Bestimmungen.

11. Datenschutz

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erhebt und verarbeitet per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nach Maßgabe der Da­ten­schutz­er­klä­rung und der jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

12. Änderung der AGB

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden per E‑Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Kunde der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E‑Mail, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen. Heid Immobilien wird den Kunden in der E‑Mail, die die geänderten AGB enthält, auf die Bedeutung dieser Frist gesondert hinweisen.

Stand: November 2024