Immobilienbewertung
Uftrungen
Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
- Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
- Kurzgutachten
- Restnutzungsdauergutachten zur AfA-Verkürzung
- Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
- Immobilien-Kaufberatung in Uftrungen & Umgebung
- Zertifizierte Immobiliengutachter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS
- Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
- Öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige in Uftrungen
- Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
- Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Sachverständige
- Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
- Wertgutachten & Immobilienwertermittlung für Betriebsvermögen
- Bewertung von Gewerbeimmobilien in Uftrungen
- Wertermittlung für das Finanzamt
- Steuerliche Immobilienbewertung Uftrungen

Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Uftrungen im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Uftrungen für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Uftrungen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Immobilienbewertung Heid in Uftrungen
Regionale Expertise
Jahrelange Erfahrung in Uftrungen garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.
Gesetzeskonform
Unsere Sachverständigen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.
Unabhängige Gutachter
Unsere Sachverständigen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.
Festpreisgarantie
Den Wert von Immobilien in Uftrungen bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.
Zertifiziert
Unsere Immobiliengutachter verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen.

Ingenieure für Immobiliengutachten Uftrungen – Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Uftrungen wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Uftrungen fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.
Wie ermittelt ein zertifizierter Immobiliengutachter in Uftrungen den Verkehrswert einer Immobilie?
Was uns auszeichnet:
Gebäudebewertung durch Experten
Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Uftrungen und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus: Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.




- Ausschließlich zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise: Unsere Immobiliensachverständigen verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen, welche die Qualität ihrer Wertermittlung bezeugen. Dazu gehören TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Unsere lokalen Immobiliengutachter kennen die Gesetzeslage in Uftrungen und Umgebung bestens. Unsere Gutachten halten diese immer ein.
- Faires Pauschalangebot: Klar und transparent, ohne versteckte Kosten. Unsere Experten erstellen eine verbindliche Kalkulation aller anfallenden Kosten im Voraus, sodass Sie keine unerwarteten Nachzahlungen befürchten müssen. Lediglich die Kosten für Behörden müssen separat berücksichtigt werden.
- Rundum betreut: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen Ihre Immobilie in Uftrungen professionell und informieren Sie über deren Wert, Zustand, Mängel, Kosten und alle relevanten rechtlichen Bestimmungen. Zudem beantragen wir die Unterlagen auf Wunsch für Sie.
- Verlässliche Immobilienbewertung durch das Vier-Augen-Prinzip: Indem wir unsere Gutachten immer von einem weiteren Sachverständigen prüfen lassen, gewährleisten wir Ihnen höchste Qualität. So bewahren wir Sie zuverlässig vor gravierenden Fehlentscheidungen.
- Spezielle Themenschwerpunkte: Zudem verfügen unsere Immobiliengutachter in Uftrungen und Umgebung über Spezialkompetenzen (z.B. Bausachverständige). Das heißt: Wir suchen nicht irgendeinen Gutachter für Ihr Projekt, sondern den optimal geeigneten, sodass wir auch besondere Anliegen bestens bedienen können.
- Auch kurzfristige Termine: Unsere Kunden sind uns wichtig. Deshalb richten sich unsere Immobiliengutachter zeitlich nach Ihnen und nehmen auch kurzfristige Aufträge wahr – ganz nach Ihren Möglichkeiten.
Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.
Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz


Verkehrswertgutachten §194 BauGB
- Gerichtsfest
- Vom Finanzamt anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Prüfung von Baulasten
- Einsichtnahme in das Altlastenkataster
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten
- Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
- Für private Zwecke
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Beurteilung Gebäudesubstanz und Sanierungsbedarf
- Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
- Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Verkaufsberatung

Beleihungswertgutachten
- Präzise Wertermittlung nach BelWertV
- Von Banken anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Restnutzungsdauergutachten
- Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
- Ortsbegehung durch Sachverständigen.
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)
Welche Immobilie möchten Sie bewerten?
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Gebäudearten, die wir für Sie bewerten
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppel- & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
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- Ferienhäuser & Wohnungen
- Pflegeappartments
Gewerbeimmobilien
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- Handels- & Dienstleistungsflächen
- Produktionsflächen & Werkstätten
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- Landwirtschaftliche Betriebe
Sonderimmobilien
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Grundstücke & Rechte
- Land- & Forstwirtschaftliche Flächen
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- Wohnrecht & Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?





Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Uftrungen
Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug für die Wertermittlung einer Immobilie sein?
Ein Grundbuchauszug sollte brandaktuell sein und alle Rechte und Belastungen, die auf der Immobilie liegen, beinhalten. Ist Ihr Grundbuchauszug älter als drei Monate, empfiehlt sich ein frischer Auszug. Sie können diesen im Grundbuchamt, das in das zuständige Amtsgericht eingegliedert ist, beantragen. Wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern, haben wir hier zusammengestellt.
Wie hoch ist der Liegenschaftszinssatz?
Der Liegenschaftszinssatz wird als Marktanpassungsfaktor für das Ertragswertverfahren benötigt. Er wird in den Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse veröffentlicht. Nur wenige Stadtverwaltungen geben den Liegenschaftszinssatz öffentlich bekannt. Daher müssen Sie diesen bei Bedarf kostenpflichtig beim Gutachterausschuss Ihrer Region anfragen.
Darüber hinaus veröffentlicht der Immobilienverband Deutschland durchschnittliche Liegenschaftszinssätze für unterschiedliche Gebäudearten. Momentan gelten allgemein folgende Liegenschaftszinssätze:
- 2,5 bis 3,5 für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser
- 4,0 bis 5,0 für Mehrfamilienhäuser
- 5,0 bis 6,0 für Gebäude mit gemischter Nutzung
- 5,5 bis 6,5 für Geschäftsimmobilien und Bürogebäude
- 6,5 bis 7,5 für reine Gewerbegebäude
Bei schlechter Marktlage oder mehr Angebot als Nachfrage wird ein höherer Liegenschaftszinssatz verwendet. Bei guter Marktlage und geringem Angebot bei hoher Nachfrage werden niedrigere Liegenschaftszinssätze verwendet. Die obige Bandbreite darf als Richtwertskala verstanden werden. Die tatsächlichen Werte können in extremen Situationen außerhalb dieser Skala liegen.
Worauf muss ich bei der Wahl des Immobiliengutachters in Uftrungen achten?
Bei der Wahl eines Gutachters in Uftrungen sollten Sie auf dessen tatsächliche Qualifikation achten. Wenn ein Gutachter von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt wurde, ist sein Gutachten auch sein Geld wert. Auch Bausachverständige, die von den Institutionen DEKRA und TÜV zertifiziert wurden, sind befähigt und befugt, gerichtstaugliche Gutachten zu erstellen.
Ihr Gutachter sollte unbedingt nach der EU-Norm IEC 17024 geprüft worden sein und zwei der drei gesetzeskonformen Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren) anwenden. Ein seriöser Gutachter wird die zu bewertende Immobilie immer persönlich vor Ort gründlich in Augenschein nehmen.
Je nachdem, welches Gutachten Sie benötigen, sollte Ihr Gutachter über eine spezielle Zusatzqualifikation wie zum Beispiel Brandschutz verfügen. Weiterbildungsträger wie DIA, EIPOS und HypZert sorgen für zusätzliche Qualifizierungen und Zertifizierungen von Architekten, Bauingenieuren oder professionellen Immobiliengutachtern. Lassen Sie sich entsprechende Zertifikate zeigen und achten Sie auf deren Gültigkeit.
Was ist der Grundstückswert?
Der Grundstückswert gibt an, wie viel ein unbebautes Grundstück wert ist. Er wird auch als Bodenwert bezeichnet. Immobiliengutachter ermitteln den Grundstückswert per Vergleichswertverfahren oder anhand von Bodenrichtwerten, die mindestens alle zwei Jahre in den Gutachterausschüssen festgelegt werden.
Welches Gutachten benötige ich für meine Versicherung nach Hochwasser in Uftrungen?
Ein Immobiliengutachter ermittelt nach einer Überschwemmung das Ausmaß des vom Hochwasser verursachten Schadens. Dabei muss es sich nicht unbedingt um Schäden durch ein überlaufendes Gewässer handeln, sondern auch Starkregen oder ein Rückstau in der Kanalisation kann Hochwasserschäden verursachen. Ein professionelles Schadengutachten hat gegenüber Versicherungen Gewicht.
Achtung: Die Wohngebäudeversicherung deckt in ihrem Standard-Umfang keine Schäden durch Überschwemmungen ab. Hochwasserrisiko muss zusätzlich in Form einer Elementarschadensversicherung (alternativ: Naturgefahrenversicherung) abgesichert werden. Eine Versicherung mit Hochwasserschutz deckt durch Überschwemmungen verursachte Schäden am Wohngebäude ab und übernimmt die Kosten für die Trockenlegung, anfallende Reparaturen oder schlimmstenfalls den Abriss bei Totalschaden sowie den Neubau eines gleichwertigen Hauses. Ist das Gebäude nach einem Hochwasser vorübergehend unbewohnbar oder wird es komplett zerstört, kommen leistungsstarke Versicherer auch für Übernachtungskosten auf.
Die Wohngebäudeversicherung mit Hochwasserschutz kommt nicht für die Kosten der Einrichtung auf. Hierfür springt die Hausratsversicherung ein.
Was ist der Vergleichswert?
Mit dem Vergleichswertverfahren für Immobilien wird der Verkehrswert von vergleichbaren Immobilien (Lage, Baujahr, Bausubstanz, Ausstattung, Fläche etc.) gesetzeskonform ermittelt. Grundlage für die Wertermittlung sind erzielte Kaufpreise (und damit Vergleichswerte) für ähnliche Objekte. Das Vergleichswertverfahren gilt als präzise Methode zur Verkehrswertermittlung und eignet sich besonders gut für Eigentumswohnungen.
Was ist der Unterschied zwischen Makrolage und Mikrolage?
Die Makrolage einer Immobilie sagt aus, in welchem Stadtteil sie liegt und ob es sich dabei um ein beliebtes, aufstrebendes Szeneviertel, ein reines Wohngebiet, ein Industriegebiet oder ein gemischtes Wohn- und Gewerbegebiet handelt. Die Mikrolage umfasst die örtliche Infrastruktur (Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel, Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindergärten, Spielplätze, Arztpraxen, Gastronomiebetriebe) und soziodemographische Merkmale zur Bevölkerungsstruktur. Auch der Faktor Lärmbelästigung beeinträchtigt die Mikrolage einer Immobilie.
Was bewertet ein Immobiliengutachter in Uftrungen?
Ein Immobiliengutachter nimmt zuerst den Zustand einer Immobilie persönlich vor Ort in Augenschein. Er begutachtet dabei vor allem Dach, Fassade, Fenster und die Heizungsanlage. Außerdem achtet er auf die Bausubstanz, Elektrik und Leitungen, den energetischen und technischen Zustand des Gebäudes, Pilz- und Schädlingsbefall, Feuchtigkeit (Schimmel) und Umweltfaktoren wie Lärm.
Zusätzlich spielen die Informationen aus Dokumenten wie einem aktuellen Grundbuchauszug, der Wohn- und Nutzflächenberechnung, Baugenehmigungen, Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Grundrissskizzen, Kubaturberechnung, Lageplan, Energieausweis, Teilungserklärung, gegebenenfalls Mietaufstellung und Mietvertrag, sowie Modernisierungen und Instandsetzung eine Rolle für die Wertermittlung.
Anschließend ermittelt ein Immobiliengutachter gesetzeskonform anhand von Kriterien und Berechnungsformeln, die in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) festgelegt sind, den Verkehrswert der Immobilie.
Unsere Sachverständigenbüros
- Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
- Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Kelbra-Kyffhaeuser, Berga-bei-Rossla, Windehausen, Heringen-Helme, Urbach-bei-Nordhausen, Rossla, Breitungen-bei-Rossla, Questenberg, Rodishain, Rottleberode, Stempeda, Stolberg-Harz, Goersbach, Auleben, Dietersdorf-bei-Rossla und Schwenda durch.
Immobilien-Marktwertgutachten Uftrungen
Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Uftrungen erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir, für Sie auch Mietwertgutachten in Uftrungen und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.



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Bewertungsanlässe
- eine Erbbauzinsanpassung
- den Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks
- bei Rechten und Belastungen (z.B. Nießbrauch – und Wohnrechte)
- bei Versicherungen, um Über- und Unterversicherung zu vermeiden
- die Regulierung einer Erbauseinandersetzung
- die Ermittlung des Zugewinnausgleichs (Ehescheidung)
- steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
- eine Zwangs-/Teilungsversteigerung
- zur Auflösung oder Begründung von Rechten und Belastungen
- zur Vorlage beim Finanzamt
- ein Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
- beim Kauf und Verkauf, um Fehlentscheidungen zu vermeiden
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Heid Immobilienbewertung
Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure




