Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Taunusstein im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Taunusstein für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Taunusstein. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Ingenieure für Immobiliengutachten Taunusstein - Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Taunusstein wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Taunusstein fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.
Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Taunusstein und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus:
Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.
Sehr guter Sachverständiger. Das Gutachten wurde schnell erstellt und wir wurden sehr gut beraten.
Schnell Besichtigungstermin erhalten, Gutachten übersichtlich und hochwertig mit allem was nötig ist...
Die Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung verlief freundlich und zügig, Herr Heid hat uns sehr kompetent...
Bodenrichtwerte für Hessen können Sie auf dem Landesportal der örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte einsehen.
Baulasten sind rechtliche Einschränkungen hinsichtlich Bebauung oder Nutzung, die Grundstückseigentümer für Ihre Immobilie dulden müssen. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind Baulasten in Hessen nicht im Grundbuch verzeichnet, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis. Möchten Sie wissen, ob eine Immobilie in Hessen Baulasten hat, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde Ihres Kreises anfordern.
Achten Sie auf die folgenden Aspekte und Maßnahmen, um den Wert Ihrer Immobilie auf dem höchstmöglichen Preisniveau zu halten:
Wenn Sie ein Gutachten zur Verwendung vor Gericht oder gegenüber Behörden benötigen, muss es sich um ein Verkehrswertgutachten handeln. Dieses wird auch als Vollgutachten bezeichnet.
Ein Kurzgutachten für Immobilien ist zwar genauso fundiert wie ein Vollgutachten, hat vor Gericht und bei Behörden aber keine Gültigkeit. Daher werden Kurzgutachten lediglich bei privaten Anliegen wie dem Kauf oder Verkauf von Immobilien, außergerichtlichen Einigungen bei Erbschaften oder Scheidungen oder der Vermögensplanung erstellt.
Die Aufgaben von selbstständigen, unabhängigen Gutachterausschüssen sind in § 192 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie ermitteln Grundstückswerte und Bodenrichtwerte im Sinne der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt sachkundig. Dazu erhalten die Gutachterausschüsse von den Notaren Kopien aller Immobilientransaktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Daten aus den Kaufverträgen, die bei der Wertermittlung eine Rolle spielen, werden von den Ausschüssen in einer Kaufpreissammlung aufgeführt und die Daten mit mathematisch-statistischen Methoden analysiert. Die so ermittelten Grundstückswerte und Bodenrichtwerte dienen als Grundlage von Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten.
Gutachterausschüsse erstellen auch selbst Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke innerhalb ihres regionalen Zuständigkeitsbereichs. Gutachter im Ausschuss dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für die der Gutachterausschuss gebildet wird, beschäftigt sein. Üblicherweise werden Gutachterausschüsse alle zwei Jahre einberufen.
Eine Immobilienbewertung durch einen professionellen Gutachter sollten Sie vornehmen lassen,
Denn die Wertermittlung eines zertifizierten und unabhängigen Immobiliengutachters nach gesetzeskonformen Bewertungsverfahren hat Gewicht bei Banken, Finanzbehörden, Gerichten, Investoren, Käufern und Verkäufern.
Nein, Bodenwert und Bodenrichtwert sind unterschiedliche Begriffe. Der Bodenwert gibt den Wert eines unbebauten Grundstücks an.
Der Bodenrichtwert ist der Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens. Grundlage für den Bodenrichtwert sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Der Bodenrichtwert ist also ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird. Mit seiner Hilfe wird der Bodenwert ermittelt, sofern das Vergleichswertverfahren daran scheitert. Der Bodenrichtwert ist zudem die Basis für die Grundsteuer, die von den Städten und Gemeinden auf Grundbesitz erhoben wird.
Der Liegenschaftszinssatz wird als Marktanpassungsfaktor für das Ertragswertverfahren benötigt. Er wird in den Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse veröffentlicht. Nur wenige Stadtverwaltungen geben den Liegenschaftszinssatz öffentlich bekannt. Daher müssen Sie diesen bei Bedarf kostenpflichtig beim Gutachterausschuss Ihrer Region anfragen.
Darüber hinaus veröffentlicht der Immobilienverband Deutschland durchschnittliche Liegenschaftszinssätze für unterschiedliche Gebäudearten. Momentan gelten allgemein folgende Liegenschaftszinssätze:
Bei schlechter Marktlage oder mehr Angebot als Nachfrage wird ein höherer Liegenschaftszinssatz verwendet. Bei guter Marktlage und geringem Angebot bei hoher Nachfrage werden niedrigere Liegenschaftszinssätze verwendet. Die obige Bandbreite darf als Richtwertskala verstanden werden. Die tatsächlichen Werte können in extremen Situationen außerhalb dieser Skala liegen.
Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie Inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Taunusstein erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe-, und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch Mietwertgutachten in Taunusstein und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.
Heid Immobilien GmbH
Heid Immobilienbewertung
Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure
Kompetente Experten vor Ort, die den Markt präzise einschätzen
können, erzielen höhere Verkaufspreise.
Zusätzlich profitieren Sie von unseren schlanken und effizienten Prozessabläufen. Die hieraus
resultierenden Preisvorteile geben wir gerne an unsere Kunden weiter.
Der Preis eines Gutachtens hängt vom Umfang und der Komplexität des Objektes ab. Neben der Wohn- und Grundfläche beeinflusst auch die Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Sonderimmobilie) die Kosten für das Gutachten. Die Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, die dem Besitzer nicht vorliegen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich!