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Immobilienbewertung Neu-Isenburg

Sachverständiger für Immobilien Neu-Isenburg

  • Zertifizierte Immobiliengutachter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS
  • Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
  • Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
  • Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
  • Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Sachverständige
  • Wertermittlung für das Finanzamt
  • Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
  • Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
  • Kurzgutachten
  • Immobilienkaufberatung in Neu-Isenburg & Umgebung
  • Wertgutachten & Immobiliewertermittlung für Betriebsvermögen
  • Bewertung von Gewerbeimmobilien in Neu-Isenburg
  • Steuerliche Immobilienbewertung Neu-Isenburg
  • Restnutzungsdauer Gutachten

Immobilienbewertung Neu-Isenburg

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Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Neu-Isenburg im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Neu-Isenburg für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Neu-Isenburg. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Professionelle Immobilienbewertung Neu-Isenburg

Immobilienbewertung Heid in Neu-Isenburg

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Neu-Isenburg garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sachverständigen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.
  

Unabhängige Gutachter

Unsere Sachverständigen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Neu-Isenburg bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen.

Ingenieure für Immobiliengutachten Neu-Isenburg - Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Neu-Isenburg wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Neu-Isenburg fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wie ermittelt ein zertifizierter Immobiliengutachter in Neu-Isenburg den Verkehrswert einer Immobilie?

Was uns auszeichnet: Gebäudebewertung durch Experten

Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Neu-Isenburg und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus:

  • Ausschließlich zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise: Unsere Immobiliensachverständigen verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen, welche die Qualität ihrer Wertermittlung bezeugen. Dazu gehören TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS.
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Unsere lokalen Immobiliengutachter kennen die Gesetzeslage in Neu-Isenburg und Umgebung bestens. Unsere Gutachten halten diese immer ein.
  • Faires Pauschalangebot ohne „Nachbesserung“ auf Ihre Kosten: unsere Experten kalkulieren alle Kosten verbindlich und transparent im Vorhinein. Nur die Behördenkosten müssen Sie noch gesondert einplanen.
  • Rundum betreut: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen Ihre Immobilie in Neu-Isenburg professionell und informieren Sie über deren Wert, Zustand, Mängel, Kosten und alle relevanten rechtlichen Bestimmungen. Zudem beantragen wir die Unterlagen auf Wunsch für Sie.
  • Verlässliche Immobilienbewertung durch das Vier-Augen-Prinzip: Indem wir unsere Gutachten immer von einem weiteren Sachverständigen prüfen lassen, gewährleisten wir Ihnen höchste Qualität. So bewahren wir Sie zuverlässig vor gravierenden Fehlentscheidungen.
  • Spezielle Themenschwerpunkte: Zudem verfügen unsere Immobiliengutachter in Neu-Isenburg und Umgebung über Spezialkompetenzen (z.B. Bausachverständige). Das heißt: Wir suchen nicht irgendeinen Gutachter für Ihr Projekt, sondern den optimal geeigneten, sodass wir auch besondere Anliegen bestens bedienen können.
  • Auch kurzfristige Termine: Unsere Kunden sind uns wichtig. Deshalb richten sich unsere Immobiliengutachter zeitlich nach Ihnen und nehmen auch kurzfristige Aufträge wahr – ganz nach Ihren Möglichkeiten.

Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten - Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz

Immobiliengutachten Verkehrswert Neu-Isenburg

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)

Verkehrswertgutachten
§194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Altlastenkataster
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung
    (ca. 60-100 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sanierungsbedarf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Beleihungswertgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)

Kunden, die uns vertrauen

Unsere Bewertungen bei Google

Kundenmeinung Nummer 1

Barbara Fuchs

vor 3 Tagen

Immobiliengutachten konnte sehr kurzfristig erstellt werden, da es dringend benötigt wurde. Danke für... die gute Zusammenarbeit.

Kundenmeinung Nummer 2

Karin Unger

vor 4 Wochen

Von der ersten Sekunde sehr sympathisch, sodass man sich sehr gut aufgehoben fühlt. Top Servise und... freundliche Mitarbeiter.

Kundenmeinung Nummer 3

Andrea Sommer

vor 11 Monaten

Super Service. Ich war auf der Suche nach einem Immobiliengutachter für meinen Geschäft. Da es für... das Finanzamt bestimmt war musste es auch auf jeden Fall ein Verkehrswertgutachten nach §194 Baugb sein. Zum Glück bin ich im Internet auf die Seite von Heid Immobilienbewertung gestoßen. Das Gutachten wurde zügig erstellt und es gab keine Probleme beim Finanzamt. Gerne wieder.

Gebäudearten die wir für Sie bewerten

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pflegeappartments

Gewerbeimmobilien

Grundstücke & Rechte

Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

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Erfolgreiche Immobilienbewertung Neu-Isenburg

Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Neu-Isenburg

Bodenrichtwerte für Hessen können Sie auf dem Landesportal der örtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte einsehen.

Baulasten sind rechtliche Einschränkungen hinsichtlich Bebauung oder Nutzung, die Grundstückseigentümer für Ihre Immobilie dulden müssen. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind Baulasten in Hessen nicht im Grundbuch verzeichnet, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis. Möchten Sie wissen, ob eine Immobilie in Hessen Baulasten hat, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde Ihres Kreises anfordern.

Ein Vollgutachten ist ein anderer Begriff für ein Verkehrswertgutachten. Dabei handelt es sich um ein Immobiliengutachten, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie widerspiegelt. Der Verkehrswert ist laut §194 Baugesetzbuch (BauGB) der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Geschäftsbedingungen erzielt werden kann. Er wird über eines von drei normierten und in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelten Bewertungsverfahren berechnet.

Ein Vollgutachten unterscheidet sich von einem Kurzgutachten hauptsächlich dadurch, dass es vor Gericht und bei Behörden anerkannt wird. Hingegen gilt ein Kurzgutachten nur im privaten Bereich. Kurzgutachten sind ab 990 Euro zu bekommen, Vollgutachten kosten mindestens 1.600 Euro.

Jede Immobilie ist einzigartig, da sich selbst bei baugleichen Wohnungen der Zustand oder die Ausstattung erheblich unterscheiden können. Insbesondere Einfamilienhäuser sind schwer zu vergleichen. Die wertbeeinflussenden Faktoren sind für Laien schwer zu gewichten und unterscheiden sich je nach Art der Immobilie. Selbst innerhalb eines Stadtteils kann ein Haus zwei Straßen weiter aufgrund einer anderen Mikrolage bereits einen völlig anderen Marktwert haben.

Immobiliengutachter können bei Ihrer Auswahl von Vergleichsobjekten auf die Datenbank des Gutachterausschusses in Neu-Isenburg zurückgreifen. Diese beinhaltet die realen Transaktionspreise für verkaufte Immobilien in Neu-Isenburg sowie die derzeit gültigen Bodenrichtwerte für alle Stadtteile.

Bei der Auswahl von vergleichbaren Objekten für eine Verkehrswertermittlung in Neu-Isenburg gemäß Vergleichswertverfahren achten Gutachter dabei auf etliche Faktoren wie eine vergleichbare Mirkolage, Größe, Baujahr sowie Zustand und Ausstattung.

Je nach Art des Gutachtens bzw. des Anlasses dafür kommen andere Gesetze zur Anwendung. Ein seriöser und qualifizierter Immobiliengutachter weiß, welche Gesetze er einhalten und welche Bewertungsverfahren er anwenden muss. In den meisten Fällen geht es bei Immobiliengutachten um eine Verkehrswertermittlung. Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, während Bodenrichtwerte in § 196 BauGB geregelt sind.

Hinsichtlich der in Deutschland vor Gericht zulässigen Bewertungsverfahren für Immobilien existieren drei gesetzeskonforme Methoden zur Berechnung des Marktwertes einer Immobilie:

Das Ertragswertverfahren wird hauptsächlich bei vermieteten Objekten angewandt. Das Vergleichswertverfahren, bei dem Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien von Bedeutung sind, eignet sich besonders bei Eigentumswohnungen. Das Sachwertverfahren kommt vorrangig bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, unter Denkmalschutz stehenden Immobilien sowie industriellen und infrastrukturellen Grundstücken (zum Beispiel Bahnhöfe) zum Einsatz. Geregelt sind diese drei gesetzeskonformen Verfahren in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Nach einem Sturm möchten Hausbesitzer die Schäden von Ihrer Wohngebäudeversicherung erstattet bekommen. Um Rechtsstreitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden, empfiehlt sich die Erstellung eines Schadengutachtens durch einen zertifizierten Baugutachter.

Innerhalb weniger Stunden kann ein Baugutachter das Ausmaß der Schäden ganzheitlich erfassen. Um die Reparaturkosten nach einem Sturm möglichst in voller Höhe von der Versicherung zu bekommen, muss das Dach durch Instandhaltungsmaßnahmen allerdings in einem guten Zustand gewesen sein. Davon ungerührt muss die Gebäudeversicherung Sturmschäden erst ab Windstärke 8 (62 km/h) ersetzen.

Ein Grundbuchauszug sollte brandaktuell sein und alle Rechte und Belastungen, die auf der Immobilie liegen, beinhalten. Ist Ihr Grundbuchauszug älter als drei Monate, empfiehlt sich ein frischer Auszug. Sie können diesen im Grundbuchamt, das in das zuständige Amtsgericht eingegliedert ist, beantragen. Wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern, haben wir hier zusammengestellt.

Um den Verkehrswert einer Immobilie zuverlässig ermitteln zu können, benötigt ein Immobiliengutachter spätestens nach der persönlichen Besichtigung des zu bewertenden Objekts folgende Dokumente:

  • Baubeschreibung
  • Baugenehmigung
  • Bauzeichnungen, Grundrisse aller Geschosse, Schnitte und Ansichten
  • Energieausweis
  • Flächen- und Raumberechnung (Kubaturberechnung)
  • aktueller Grundbuchauszug
  • amtlicher Lageplan
  • Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
  • Mietverträge und Mietaufstellung (bei vermieteten Wohnungen)
  • Übersicht über wesentliche Schäden, Instandsetzungen und Modernisierungen der letzten 20 Jahre
  • Wohnflächen- bzw. Nutzflächenberechnung
QR Code für Verkehrswertgutachten Neu-Isenburg
Heid Immobilienbewertung Neu-Isenburg
63263 Neu-Isenburg
E-Mail Kontakt

0800 - 909 02 82

Öffnungszeiten:
  • Mo-Fr 07:00 - 20:00
  • Sa 10:00-15:00

Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie Inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.



Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Offenbach am Main, Dietzenbach, Heusenstamm, Langen, Neu-Isenburg, Dreieich, Egelsbach, Erzhausen, Mörfelden-Walldorf und Kelsterbach durch.

Immobilien-Marktwertgutachten Neu-Isenburg

Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Neu-Isenburg erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe-, und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch Mietwertgutachten in Neu-Isenburg und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.



Sachverständiger für Immobilien Neu-Isenburg

Immobiliengutachten Neu-Isenburg

Immobilienwert berechnen  Neu-Isenburg

Weitere Themen zu denen wir Sie gerne beraten

Die Arbeitsweise unserer zertifizierten Immobiliengutachter in Neu-Isenburg

  • Vier-Augen-Prinzip
  • Kostenlose Beratung
  • Individuelle Lösungen
  • Kurzfristige Besichtigungstermine
  • Zertifizierte Gutachter (TÜV, Dekra, DIA)
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  • Fundierte & verlässliche Immobilienbewertungen
  • Erfahrene Immobiliengutachter
  • Sachverständige für Immobilien
  • Festpreisgarantie
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Heid Immobilien GmbH

Heid Immobilienbewertung
Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure


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Immobiliengutachter Neu-Isenburg

Kompetente Experten vor Ort, die den Markt präzise einschätzen können, erzielen höhere Verkaufspreise.
Zusätzlich profitieren Sie von unseren schlanken und effizienten Prozessabläufen. Die hieraus resultierenden Preisvorteile geben wir gerne an unsere Kunden weiter.

Wertermittlung Kosten

Der Preis eines Gutachtens hängt vom Umfang und der Komplexität des Objektes ab. Neben der Wohn- und Grundfläche beeinflusst auch die Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Sonderimmobilie) die Kosten für das Gutachten. Die Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, die dem Besitzer nicht vorliegen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich!


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