Immobilien­bewertung
Marschacht

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Als Sachverständige für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen und prüfen wir für Sie Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten in Marschacht im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verfassen professionelle Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Be­rück­sich­ti­gung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbst­ver­ständ­lich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Marschacht für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Rest­nut­zungs­dau­er Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grund­stücks­be­wer­tung in Marschacht. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Immobilien­bewertung Heid in Marschacht

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Marschacht garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.

Unabhängige Gutachter

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Marschacht bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zer­ti­fi­zie­run­gen.

Professionelle Immobilienbewertung Marschacht

Ingenieure für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten Marschacht – Qualität zahlt sich aus. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehl­ent­schei­dun­gen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sach­ver­stän­di­gen für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kauf­ent­schei­dung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehr­fa­mi­li­en­haus oder einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten finden die gesetzlich vor­ge­schrie­be­nen Be­wer­tungs­ver­fah­ren Anwendung (Sach­wert­ver­fah­ren, Er­trags­wert­ver­fah­ren und Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren). Für Grund­stücks­wert­ermitt­lun­gen in Marschacht wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al nach dem Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gut­ach­ter­aus­schus­ses Marschacht fließen über Ver­gleichs­prei­se in die Ge­bäu­de­wert­ermitt­lung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kosten­transparenz

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten §194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Alt­las­ten­ka­tas­ter
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sa­nie­rungs­be­darf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Ver­kaufs­be­ra­tung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Grundlage für Optimale Preisgestaltung
  • Verschafft ihnen entscheidende Ver­hand­lungs­vor­tei­le
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten

  • Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen.
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Unsere Bewertungen bei Google

Super Service. Ich war auf der Suche nach einem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter für meinen Geschäft. Da es für das Finanzamt bestimmt war musste es auch auf jeden Fall ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach §194 Baugb[...mehr]
Kundenmeinung Nummer 1
Silke Pfeiffer
vor 10 Tagen
Super Service. Ich war auf der Suche nach einem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter für meinen Geschäft. Da es für das Finanzamt bestimmt war musste es auch auf jeden Fall ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach §194 Baugb[...mehr]
Kundenmeinung Nummer 2
Andrea Sommer
vor 3 Monaten
Vom ersten Moment an wusste ich, dass ich hier an der richtigen Adresse bin. Wurden sehr kompetent beraten und über jeden Schritt ausführlich informiert. Einfach nur zu empfehlen.
Kundenmeinung Nummer 3
Nadine Hoch
vor 7 Wochen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
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  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
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Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Worin unterscheidet sich die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung eines Gutachters von der eines Maklers?

Ein professioneller Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter bietet Ihnen eine präzise und fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie, die weit über die einfachen Schätzungen hinausgeht. Durch den Einsatz mathematisch-statistischer Verfahren und die Nutzung einer umfassenden Datenbasis kann der Gutachter den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln. Dabei berücksichtigt er reale Trans­ak­ti­ons­prei­se vergleichbarer Immobilien, die Rest­nut­zungs­dau­er des Objekts, aktuelle und angepasste Bodenrichtwerte sowie alle im Grundbuch eingetragenen Rechte und Belastungen des Grundstücks.

Zusätzlich inspiziert der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter das Objekt vor Ort und prüft sorgfältig zahlreiche wertrelevante Faktoren wie die Bausubstanz, den Zustand der Immobilie und eventuelle Mo­der­ni­sie­run­gen. Dieser umfassende Ansatz sorgt dafür, dass der ermittelte Wert die tatsächlichen Markt­be­din­gun­gen genau widerspiegelt und eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen bietet.

Im Gegensatz dazu arbeiten Im­mo­bi­li­en­mak­ler in der Regel mit stan­dar­di­sier­ten Bewertungstools, die sich vorwiegend auf die Angebotspreise auf dem Immobilienmarkt stützen. Diese basieren häufig nur auf einer begrenzten Datenmenge, wie z. B. einige grundlegende Objektdaten, was dazu führen kann, dass der ermittelte Marktwert erheblich – oft um 30 bis 50 Prozent – vom tatsächlichen Verkehrswert abweicht. Wenn Sie also eine genaue und professionelle Bewertung Ihrer Immobilie wünschen, ist ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter die richtige Wahl.

Was ist der Grundstückswert?

Der Grundstückswert gibt an, wie viel ein unbebautes Grundstück wert ist. Er wird auch als Bodenwert bezeichnet. Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter ermitteln den Grundstückswert per Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren oder anhand von Bo­den­richt­wer­ten, die mindestens alle zwei Jahre in den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen festgelegt werden.

Worauf muss ich bei der Wahl des Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ters in Marschacht achten?

Bei der Wahl eines Gutachters in Marschacht sollten Sie auf dessen tatsächliche Qualifikation achten. Wenn ein Gutachter von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt wurde, ist sein Gutachten auch sein Geld wert. Auch Bau­sach­ver­stän­di­ge, die von den Institutionen DEKRA und TÜV zertifiziert wurden, sind befähigt und befugt, ge­richts­taug­li­che Gutachten zu erstellen.

Ihr Gutachter sollte unbedingt nach der EU-Norm IEC 17024 geprüft worden sein und zwei der drei ge­set­zes­kon­for­men Be­wer­tungs­ver­fah­ren (Er­trags­wert­ver­fah­ren, Sach­wert­ver­fah­ren, Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren) anwenden. Ein seriöser Gutachter wird die zu bewertende Immobilie immer persönlich vor Ort gründlich in Augenschein nehmen.

Je nachdem, welches Gutachten Sie benötigen, sollte Ihr Gutachter über eine spezielle Zu­satz­qua­li­fi­ka­ti­on wie zum Beispiel Brandschutz verfügen. Wei­ter­bil­dungs­trä­ger wie DIA, EIPOS und HypZert sorgen für zusätzliche Qua­li­fi­zie­run­gen und Zer­ti­fi­zie­run­gen von Architekten, Bauingenieuren oder professionellen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tern. Lassen Sie sich entsprechende Zertifikate zeigen und achten Sie auf deren Gültigkeit.

Welches Gutachten benötige ich für meine Versicherung nach Sturmschäden in Marschacht?

Nach einem Sturm möchten Hausbesitzer die Schäden von Ihrer Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung erstattet bekommen. Um Rechts­strei­tig­kei­ten mit der Versicherung zu vermeiden, empfiehlt sich die Erstellung eines Scha­den­gut­ach­tens durch einen zertifizierten Baugutachter.

Innerhalb weniger Stunden kann ein Baugutachter das Ausmaß der Schäden ganzheitlich erfassen. Um die Reparaturkosten nach einem Sturm möglichst in voller Höhe von der Versicherung zu bekommen, muss das Dach durch In­stand­hal­tungs­maß­nah­men allerdings in einem guten Zustand gewesen sein. Davon ungerührt muss die Ge­bäu­de­ver­si­che­rung Sturmschäden erst ab Windstärke 8 (62 km/h) ersetzen.

Was ist der Vergleichswert?

Mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien wird der Verkehrswert von vergleichbaren Immobilien (Lage, Baujahr, Bausubstanz, Ausstattung, Fläche etc.) gesetzeskonform ermittelt. Grundlage für die Wertermittlung sind erzielte Kaufpreise (und damit Vergleichswerte) für ähnliche Objekte. Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gilt als präzise Methode zur Ver­kehrs­wert­ermitt­lung und eignet sich besonders gut für Ei­gen­tums­woh­nun­gen.

Wie kann ich den Wert meiner Immobilie in Marschacht steigern?

Achten Sie auf die folgenden Aspekte und Maßnahmen, um den Wert Ihrer Immobilie auf dem höchstmöglichen Preisniveau zu halten:

  • Modernisierung und Instandhaltung: Ihr Bad ist noch von 1980, die Küche hat ihren Zenit überschritten, durch die Fenster zieht es, die Räume neigen mangels Wärmedämmung zu Schimmel, die Heizungsanlage und die elektrischen Leitungen sind veraltet und das Parkett ist zerkratzt? Investieren Sie in notwendige und wertsteigernde Reparaturen und Mo­der­ni­sie­rungs­maß­nah­men, mit denen Sie Ausstattung, Zustand und En­er­gie­ef­fi­zi­enz Ihrer Immobilie und damit auch den Wert steigern!

    Achten Sie jedoch darauf, dass Sie kein Geld in Investitionen stecken, die einem Käufer, der selbst in der Immobilie wohnen möchte, in seiner gestalterischen Freiheit einschränken. Beheben Sie aber unbedingt offenkundige Schäden wie Risse in den Wänden. Am besten machen Sie das zügig, sobald Sie von dem Schaden oder Verschleiß erfahren und nicht auf den letzten Drücker, wenn womöglich noch geklärt werden muss, wer für die Scha­dens­be­he­bung aufkommen muss.
  • En­er­gie­ef­fi­zi­enz: Immobilien mit hohen En­er­gie­ef­fi­zi­enz­wer­ten in den Klassen A und B verkaufen sich besser bzw. teurer als Objekte, die mit Ach und Krach auf einen gerade noch akzeptablen Wert der Kategorie E oder F kommen. Eine neue Heizanlage, wassersparende Armaturen oder Wärmedämmungen der Fassade können die En­er­gie­ef­fi­zi­enz erheblich verbessern. Mo­der­ni­sie­run­gen und Umbauten, die der En­er­gie­ef­fi­zi­enz dienen, werden übrigens häufig staatlich gefördert oder ermöglichen die Aufnahme von Krediten mit niedrigen Zinsen.
  • Bereinigen Sie Belastungen im Grundbuch, falls möglich. Hypotheken, Reallasten, Nießbrauch, Wohnrecht oder Nutzungsrechte benachbarter Grundstücke (zum Beispiel Wegerecht) senken den Wert einer Immobilie beträchtlich. Um die Belastungen löschen zu lassen, benötigen Sie allerdings ausreichend finanzielle Mittel und die Zustimmung Betroffener.
  • Möchten Sie eine Wohnung an Kapitalanleger verkaufen, kann es durchaus ein Vorteil sein, wenn die Wohnung von einem zuverlässigen Mieter bewohnt wird. Wichtig ist, dass die Mieteinnahmen an das derzeitige Mietpreisniveau in Marschacht angepasst sind. Der Mieter sollte möglichst erst wenige Jahre in der Wohnung leben und keine langlaufende Mietgarantie oder -laufzeit haben, da der Eigentümer mit steigender Mietdauer längere Kün­di­gungs­fris­ten einhalten muss.

Wer darf eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Marschacht vornehmen?

Wenn Sie eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit juristischer Tragweite, beispielsweise für

  • Baumängel und Bauschäden,
  • einen Erb­schafts­streit,
  • eine Scheidung,
  • eine Schenkung,
  • eine Vormundschaft,
  • eine Entschädigung,
  • Rechte (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht) und Belastungen (z.B. Darlehen),
  • einen Ver­si­che­rungs­fall oder
  • Differenzen mit dem Finanzamt haben,
  • sollten Sie auf einen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Marschacht zurückgreifen, der
  • von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt
  • oder von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert oder TÜV nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurde.

Gutachter mit entsprechenden Zer­ti­fi­zie­run­gen wenden ge­set­zes­kon­for­me Be­wer­tungs­ver­fah­ren an, die vor Gericht Bestand haben. Um sicher zu gehen, lassen Sie sich aktuelle, gültige Zertifikate zeigen.

Wie werden Ver­gleichs­ob­jek­te für die Ver­kehrs­wert­ermitt­lung in Marschacht richtig ausgewählt?

Jede Immobilie ist einzigartig, da sich selbst bei baugleichen Wohnungen der Zustand oder die Ausstattung erheblich unterscheiden können. Insbesondere Ein­fa­mi­li­en­häu­ser sind schwer zu vergleichen. Die wert­be­ein­flus­sen­den Faktoren sind für Laien schwer zu gewichten und unterscheiden sich je nach Art der Immobilie. Selbst innerhalb eines Stadtteils kann ein Haus zwei Straßen weiter aufgrund einer anderen Mikrolage bereits einen völlig anderen Marktwert haben.

Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter können bei Ihrer Auswahl von Ver­gleichs­ob­jek­ten auf die Datenbank des Gut­ach­ter­aus­schus­ses in Marschacht zurückgreifen. Diese beinhaltet die realen Trans­ak­ti­ons­prei­se für verkaufte Immobilien in Marschacht sowie die derzeit gültigen Bodenrichtwerte für alle Stadtteile.

Bei der Auswahl von vergleichbaren Objekten für eine Ver­kehrs­wert­ermitt­lung in Marschacht gemäß Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren achten Gutachter dabei auf etliche Faktoren wie eine vergleichbare Mirkolage, Größe, Baujahr sowie Zustand und Ausstattung.


  • Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
  • Unsere Sach­ver­stän­di­gen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Geesthacht, Tespe, Boernsen, Drage-Elbe, Brietlingen, Dassendorf, Escheburg, Handorf-Winsener-Marsch, Barum-Kreis-Lueneburg, Artlenburg, Wittorf-Kreis-Lueneburg und Kroeppelshagen-Fahrendorf durch.

Als Sachverständige im Bereich der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Marschacht erstellen wir Markt­wert­gut­ach­ten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Son­der­im­mo­bi­li­en. Selbst­ver­ständ­lich erstellen wir, für Sie auch Miet­wert­gut­ach­ten in Marschacht und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Be­ra­tungs­leis­tung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.

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