Immobilienbewertung
Korbach
Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
- Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
- Kurzgutachten
- Restnutzungsdauergutachten zur AfA-Verkürzung
- Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
- Immobilien-Kaufberatung in Korbach & Umgebung
- Zertifizierte Immobiliengutachter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS
- Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
- Öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige in Korbach
- Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
- Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Sachverständige
- Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
- Wertgutachten & Immobilienwertermittlung für Betriebsvermögen
- Bewertung von Gewerbeimmobilien in Korbach
- Wertermittlung für das Finanzamt
- Steuerliche Immobilienbewertung Korbach

Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Korbach im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Korbach für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Korbach. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Immobilienbewertung Heid in Korbach
Regionale Expertise
Jahrelange Erfahrung in Korbach garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.
Gesetzeskonform
Unsere Sachverständigen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.
Unabhängige Gutachter
Unsere Sachverständigen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.
Festpreisgarantie
Den Wert von Immobilien in Korbach bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.
Zertifiziert
Unsere Immobiliengutachter verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen.

Ingenieure für Immobiliengutachten Korbach – Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Korbach wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Korbach fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.
Wie ermittelt ein zertifizierter Immobiliengutachter in Korbach den Verkehrswert einer Immobilie?
Was uns auszeichnet:
Gebäudebewertung durch Experten
Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Korbach und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus: Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.




- Ausschließlich zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise: Unsere Immobiliensachverständigen verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen, welche die Qualität ihrer Wertermittlung bezeugen. Dazu gehören TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Unsere lokalen Immobiliengutachter kennen die Gesetzeslage in Korbach und Umgebung bestens. Unsere Gutachten halten diese immer ein.
- Faires Pauschalangebot: Klar und transparent, ohne versteckte Kosten. Unsere Experten erstellen eine verbindliche Kalkulation aller anfallenden Kosten im Voraus, sodass Sie keine unerwarteten Nachzahlungen befürchten müssen. Lediglich die Kosten für Behörden müssen separat berücksichtigt werden.
- Rundum betreut: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen Ihre Immobilie in Korbach professionell und informieren Sie über deren Wert, Zustand, Mängel, Kosten und alle relevanten rechtlichen Bestimmungen. Zudem beantragen wir die Unterlagen auf Wunsch für Sie.
- Verlässliche Immobilienbewertung durch das Vier-Augen-Prinzip: Indem wir unsere Gutachten immer von einem weiteren Sachverständigen prüfen lassen, gewährleisten wir Ihnen höchste Qualität. So bewahren wir Sie zuverlässig vor gravierenden Fehlentscheidungen.
- Spezielle Themenschwerpunkte: Zudem verfügen unsere Immobiliengutachter in Korbach und Umgebung über Spezialkompetenzen (z.B. Bausachverständige). Das heißt: Wir suchen nicht irgendeinen Gutachter für Ihr Projekt, sondern den optimal geeigneten, sodass wir auch besondere Anliegen bestens bedienen können.
- Auch kurzfristige Termine: Unsere Kunden sind uns wichtig. Deshalb richten sich unsere Immobiliengutachter zeitlich nach Ihnen und nehmen auch kurzfristige Aufträge wahr – ganz nach Ihren Möglichkeiten.
Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.
Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz


Verkehrswertgutachten §194 BauGB
- Gerichtsfest
- Vom Finanzamt anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Prüfung von Baulasten
- Einsichtnahme in das Altlastenkataster
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten
- Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
- Für private Zwecke
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Beurteilung Gebäudesubstanz und Sanierungsbedarf
- Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
- Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Verkaufsberatung

Beleihungswertgutachten
- Präzise Wertermittlung nach BelWertV
- Von Banken anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Restnutzungsdauergutachten
- Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
- Ortsbegehung durch Sachverständigen.
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)
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Gebäudearten, die wir für Sie bewerten
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- Ein- und Zweifamilienhäuser
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- Baulasten
Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?





Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Korbach
Sind Bodenwert und Bodenrichtwert identisch?
Nein, Bodenwert und Bodenrichtwert sind unterschiedliche Begriffe. Der Bodenwert gibt den Wert eines unbebauten Grundstücks an.
Der Bodenrichtwert ist der Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens. Grundlage für den Bodenrichtwert sind die amtlichen Kaufpreissammlungen, die von den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte geführt werden. Der Bodenrichtwert ist also ein Durchschnittswert, der aus Grundstücksverkäufen abgeleitet wird. Mit seiner Hilfe wird der Bodenwert ermittelt, sofern das Vergleichswertverfahren daran scheitert. Der Bodenrichtwert ist zudem die Basis für die Grundsteuer, die von den Städten und Gemeinden auf Grundbesitz erhoben wird.
Was ist der Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist der Marktwert einer Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung. Grundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Zur Berechnung sind in Deutschland drei gesetzeskonforme, in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelte Bewertungsverfahren zulässig: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren. Entscheidende Faktoren für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie sind ihr Zustand, ihre Lage, die Marktkonditionen sowie Grundstücksmerkmale wie Bruttogrundfläche, Modernisierungen sowie im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen.
Welche Gesetze sind bei einem Immobiliengutachten relevant?
Je nach Art des Gutachtens bzw. des Anlasses dafür kommen andere Gesetze zur Anwendung. Ein seriöser und qualifizierter Immobiliengutachter weiß, welche Gesetze er einhalten und welche Bewertungsverfahren er anwenden muss. In den meisten Fällen geht es bei Immobiliengutachten um eine Verkehrswertermittlung. Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, während Bodenrichtwerte in § 196 BauGB geregelt sind.
Hinsichtlich der in Deutschland vor Gericht zulässigen Bewertungsverfahren für Immobilien existieren drei gesetzeskonforme Methoden zur Berechnung des Marktwertes einer Immobilie:
Das Ertragswertverfahren wird hauptsächlich bei vermieteten Objekten angewandt. Das Vergleichswertverfahren, bei dem Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien von Bedeutung sind, eignet sich besonders bei Eigentumswohnungen. Das Sachwertverfahren kommt vorrangig bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, unter Denkmalschutz stehenden Immobilien sowie industriellen und infrastrukturellen Grundstücken (zum Beispiel Bahnhöfe) zum Einsatz. Geregelt sind diese drei gesetzeskonformen Verfahren in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug für die Wertermittlung einer Immobilie sein?
Ein Grundbuchauszug sollte brandaktuell sein und alle Rechte und Belastungen, die auf der Immobilie liegen, beinhalten. Ist Ihr Grundbuchauszug älter als drei Monate, empfiehlt sich ein frischer Auszug. Sie können diesen im Grundbuchamt, das in das zuständige Amtsgericht eingegliedert ist, beantragen. Wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern, haben wir hier zusammengestellt.
Was ist der Ertragswert?
Der Ertragswert einer Immobilie wird bei vermieteten und verpachteten Objekten grundsätzlich anhand der Einnahmen, die die Immobilie abwirft, ermittelt. Neben dem Gebäudeertragswert fließt der Bodenwert in die Berechnung mit ein. Beide Werte werden im Rahmen des gesetzeskonformen Ertragswertverfahrens addiert, um den korrekten Ertragswert der Immobilie zu erhalten.
Werden Häuser in Korbach anders bewertet als Wohnungen?
Jede Immobilie wird anders bewertet. In Deutschland gibt es drei gesetzeskonforme Bewertungsverfahren zur Wertermittlung von Immobilien: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren.
Ein Einfamilienhaus wird anders bewertet als ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte. Ein alleinstehendes Haus mit Garten hat einen deutlich höheren Verkehrswert als ein vergleichbares Reihenhaus in ähnlichem Zustand im gleichen Viertel. Maßgeblich für die Wertermittlung bei Mehrfamilienhäusern in Korbach ist zudem das Verhältnis von gemeinsam genutzten Flächen (Garten, Keller, Dachboden, Schwimmbad) und tatsächlichem Wohnraum.
Bei Wohnungen ist nicht nur die Lage innerhalb von Korbach entscheidend, sondern auch die Lage innerhalb des Gebäudes. Wohnungen im Erdgeschoss sind meistens weniger Wert als in darüber liegenden Stockwerken. Ein Aufzug bringt zusätzliche Pluspunkte für den Verkehrswert. Wohnungen ohne Badfenster oder ohne Balkon sind weniger wert und begehrt als solche mit. Natürlich sind der Zustand, die Ausstattung und Modernisierungen (zum Beispiel ein Dunstabzug) ebenfalls wichtige Faktoren für die individuelle Wertermittlung einer Wohnung in Korbach.
Entscheidend ist außerdem, ob, wie lange und zu welchem Preis die Wohnung vermietet ist oder ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt. Für Eigentumswohnungen eignet sich das Vergleichswertverfahren, während der Wert von vermieteten Wohnungen im Rahmen eines Verkehrswert- oder Mietwertgutachtens vorrangig mit dem Ertragswertverfahren berechnet wird.
Was kostet eine Immobilienbewertung in Korbach?
Der Preis einer Immobilienbewertung oder Immobiliengutachtens in Korbach hängt vom Umfang und der Komplexität der zu bewertenden Immobilie ab. Beeinflusst wird der Preis beispielsweise von der Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Gewerbe- oder Sonderimmobilie) sowie von der Wohn- und Nutzfläche. Kümmert sich der Gutachter, der die Immobilienbewertung vornimmt, zusätzlich um die Beschaffung von Dokumenten, fließen die Auslagen in den Preis mit ein.
Über den Daumen gepeilt betragen die Kosten für ein aussagekräftiges Verkehrswertgutachten mindestens 2.790 Euro. Für ein Kurzgutachten müssen Sie mindestens 1.690 Euro einkalkulieren.
Was ist der Grundstückswert?
Der Grundstückswert gibt an, wie viel ein unbebautes Grundstück wert ist. Er wird auch als Bodenwert bezeichnet. Immobiliengutachter ermitteln den Grundstückswert per Vergleichswertverfahren oder anhand von Bodenrichtwerten, die mindestens alle zwei Jahre in den Gutachterausschüssen festgelegt werden.
Unsere Sachverständigenbüros
- Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
- Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Voehl, Diemelsee und Twistetal durch.
Immobilien-Marktwertgutachten Korbach
Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Korbach erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir, für Sie auch Mietwertgutachten in Korbach und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.



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- eine Erbbauzinsanpassung
- den Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks
- bei Rechten und Belastungen (z.B. Nießbrauch – und Wohnrechte)
- bei Versicherungen, um Über- und Unterversicherung zu vermeiden
- die Regulierung einer Erbauseinandersetzung
- die Ermittlung des Zugewinnausgleichs (Ehescheidung)
- steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
- eine Zwangs-/Teilungsversteigerung
- zur Auflösung oder Begründung von Rechten und Belastungen
- zur Vorlage beim Finanzamt
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Mitgliedschaften:
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