Immobilienbewertung
Jugenheim in Rheinhessen
Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
- Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
- Kurzgutachten
- Restnutzungsdauergutachten zur AfA-Verkürzung
- Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
- Immobilien-Kaufberatung in Jugenheim in Rheinhessen & Umgebung
- Zertifizierte Immobiliengutachter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS
- Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
- Öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige in Jugenheim in Rheinhessen
- Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
- Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Sachverständige
- Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
- Wertgutachten & Immobilienwertermittlung für Betriebsvermögen
- Bewertung von Gewerbeimmobilien in Jugenheim in Rheinhessen
- Wertermittlung für das Finanzamt
- Steuerliche Immobilienbewertung Jugenheim in Rheinhessen

Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Jugenheim in Rheinhessen im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Jugenheim in Rheinhessen für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Jugenheim in Rheinhessen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Immobilienbewertung Heid in Jugenheim in Rheinhessen
Regionale Expertise
Jahrelange Erfahrung in Jugenheim in Rheinhessen garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.
Gesetzeskonform
Unsere Sachverständigen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.
Unabhängige Gutachter
Unsere Sachverständigen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.
Festpreisgarantie
Den Wert von Immobilien in Jugenheim in Rheinhessen bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.
Zertifiziert
Unsere Immobiliengutachter verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen.

Ingenieure für Immobiliengutachten Jugenheim in Rheinhessen – Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Jugenheim in Rheinhessen wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Jugenheim in Rheinhessen fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.
Wie ermittelt ein zertifizierter Immobiliengutachter in Jugenheim in Rheinhessen den Verkehrswert einer Immobilie?
Was uns auszeichnet:
Gebäudebewertung durch Experten
Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Jugenheim in Rheinhessen und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus: Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.




- Ausschließlich zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise: Unsere Immobiliensachverständigen verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen, welche die Qualität ihrer Wertermittlung bezeugen. Dazu gehören TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Unsere lokalen Immobiliengutachter kennen die Gesetzeslage in Jugenheim in Rheinhessen und Umgebung bestens. Unsere Gutachten halten diese immer ein.
- Faires Pauschalangebot: Klar und transparent, ohne versteckte Kosten. Unsere Experten erstellen eine verbindliche Kalkulation aller anfallenden Kosten im Voraus, sodass Sie keine unerwarteten Nachzahlungen befürchten müssen. Lediglich die Kosten für Behörden müssen separat berücksichtigt werden.
- Rundum betreut: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen Ihre Immobilie in Jugenheim in Rheinhessen professionell und informieren Sie über deren Wert, Zustand, Mängel, Kosten und alle relevanten rechtlichen Bestimmungen. Zudem beantragen wir die Unterlagen auf Wunsch für Sie.
- Verlässliche Immobilienbewertung durch das Vier-Augen-Prinzip: Indem wir unsere Gutachten immer von einem weiteren Sachverständigen prüfen lassen, gewährleisten wir Ihnen höchste Qualität. So bewahren wir Sie zuverlässig vor gravierenden Fehlentscheidungen.
- Spezielle Themenschwerpunkte: Zudem verfügen unsere Immobiliengutachter in Jugenheim in Rheinhessen und Umgebung über Spezialkompetenzen (z.B. Bausachverständige). Das heißt: Wir suchen nicht irgendeinen Gutachter für Ihr Projekt, sondern den optimal geeigneten, sodass wir auch besondere Anliegen bestens bedienen können.
- Auch kurzfristige Termine: Unsere Kunden sind uns wichtig. Deshalb richten sich unsere Immobiliengutachter zeitlich nach Ihnen und nehmen auch kurzfristige Aufträge wahr – ganz nach Ihren Möglichkeiten.
Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.
Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz


Verkehrswertgutachten §194 BauGB
- Gerichtsfest
- Vom Finanzamt anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Prüfung von Baulasten
- Einsichtnahme in das Altlastenkataster
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten
- Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
- Für private Zwecke
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Beurteilung Gebäudesubstanz und Sanierungsbedarf
- Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
- Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Verkaufsberatung

Beleihungswertgutachten
- Präzise Wertermittlung nach BelWertV
- Von Banken anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Restnutzungsdauergutachten
- Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
- Ortsbegehung durch Sachverständigen.
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)
Welche Immobilie möchten Sie bewerten?
Kunden, die uns vertrauen








Unsere Bewertungen bei Google
Gebäudearten, die wir für Sie bewerten
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Doppel- & Reihenhäuser
- Eigentumswohnungen
- Mehrfamilienhäuser
- Wohn- & Geschäftshäuser
- Ferienhäuser & Wohnungen
- Pflegeappartments
Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Ärztezentren
- Logistik- & Hallenflächen
- Handels- & Dienstleistungsflächen
- Produktionsflächen & Werkstätten
- Industrie- & Technologieparks
- Landwirtschaftliche Betriebe
Sonderimmobilien
- Hotelgebäude
- Pflegeimmobilien
- Krankenhäuser
- Gastronomiebetriebe
- Einkaufszentren
- Freizeitimmobilien
- Betreiberimmobilien
Grundstücke & Rechte
- Land- & Forstwirtschaftliche Flächen
- Sanierungsgebiete
- Wohnrecht & Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?





Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Jugenheim in Rheinhessen
Kapitalanlage in Jugenheim in Rheinhessen: Für welche Ausstattungsmerkmale gibt es Abzug bei der Miete?
Wenn Sie eine Wohnung in Jugenheim in Rheinhessen neu vermieten, müssen Sie Abstriche bei der Nettokaltmiete für fehlende Böden, unübliche Raumgrößen (zum Beispiel Schlafzimmer unter neun Quadratmeter), „auf Putz liegende“ Leitungen, veraltete Haustechnik, eine sehr einfache Grundausstattung oder wenn sich die Kochgelegenheit im Wohnraum oder Flur befindet, in Kauf nehmen.
Finanzielle Pluspunkte bringen eine Fußbodenheizung, ein modernes oder hochwertiges Bad, eine maximal zehn Jahre alte Einbauküche in gutem Zustand, ein Aufzug und ein hochwertiger Fußbodenbelag (Mehrschicht- oder Massivparkett, Marmor, Naturstein).
Höhere Mieten können Sie außerdem für separate Toiletten oder die private Nutzung eines (Quasi-) Außenbereichs (Garten, Balkon, Dachterrasse, Terrasse, Wintergarten, Loggia) verlangen.
Letztendlich hängt das Mietpreisniveau hauptsächlich von der Marktsituation ab. Entscheidend für den Mietpreis, den Sie für Ihre Kapitalanlage verlangen können, ist einerseits die Lage im richtigen Stadtviertel. Andererseits beeinflussen Bruttogrundfläche und Baujahr den Mietpreis erheblich. Der Mietspiegel der Stadt Jugenheim in Rheinhessen gibt Aufschluss über die durchschnittlichen Nettokaltmieten, die derzeit je nach Stadtteil, Baujahr und Größe verlangt werden.
Was ist ein Vollgutachten?
Ein Vollgutachten ist ein anderer Begriff für ein Verkehrswertgutachten. Dabei handelt es sich um ein Immobiliengutachten, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie widerspiegelt. Der Verkehrswert ist laut §194 Baugesetzbuch (BauGB) der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Geschäftsbedingungen erzielt werden kann. Er wird über eines von drei normierten und in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelten Bewertungsverfahren berechnet.
Ein Vollgutachten unterscheidet sich von einem Kurzgutachten hauptsächlich dadurch, dass es vor Gericht und bei Behörden anerkannt wird. Hingegen gilt ein Kurzgutachten nur im privaten Bereich. Kurzgutachten sind ab 990 Euro zu bekommen, Vollgutachten kosten mindestens 1.600 Euro.
Was ist der Sachwert?
Der Sachwert einer Immobilie stellt den rein materiellen Wert des Objektes dar. Zu seiner Berechnung gemäß Sachwertverfahren werden der Bodenwert, die Gebäude-Herstellungskosten und der bauliche Wert der Außenanlagen berücksichtigt. Sind die Herstellungskosten unbekannt, ermittelt ein sachverständiger Gutachter alternativ den Gebäude-Sachwert anhand der Bausubstanz und wertmindernden Faktoren wie Abnutzung, Verschleiß und der Restnutzungsdauer. Unabhängig davon, ob die Herstellungskosten bekannt sind oder der Gebäude-Sachwert ermittelt werden muss, wird der endgültige Sachwert durch einen lokalen Marktanpassungsfaktor, der von den Gutachterausschüssen regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) ermittelt wird, berechnet.
Welches Gutachten benötige ich für meine Versicherung nach Hochwasser in Jugenheim in Rheinhessen?
Ein Immobiliengutachter ermittelt nach einer Überschwemmung das Ausmaß des vom Hochwasser verursachten Schadens. Dabei muss es sich nicht unbedingt um Schäden durch ein überlaufendes Gewässer handeln, sondern auch Starkregen oder ein Rückstau in der Kanalisation kann Hochwasserschäden verursachen. Ein professionelles Schadengutachten hat gegenüber Versicherungen Gewicht.
Achtung: Die Wohngebäudeversicherung deckt in ihrem Standard-Umfang keine Schäden durch Überschwemmungen ab. Hochwasserrisiko muss zusätzlich in Form einer Elementarschadensversicherung (alternativ: Naturgefahrenversicherung) abgesichert werden. Eine Versicherung mit Hochwasserschutz deckt durch Überschwemmungen verursachte Schäden am Wohngebäude ab und übernimmt die Kosten für die Trockenlegung, anfallende Reparaturen oder schlimmstenfalls den Abriss bei Totalschaden sowie den Neubau eines gleichwertigen Hauses. Ist das Gebäude nach einem Hochwasser vorübergehend unbewohnbar oder wird es komplett zerstört, kommen leistungsstarke Versicherer auch für Übernachtungskosten auf.
Die Wohngebäudeversicherung mit Hochwasserschutz kommt nicht für die Kosten der Einrichtung auf. Hierfür springt die Hausratsversicherung ein.
Warum soll ich eine Immobilienbewertung vornehmen lassen?
Eine Immobilienbewertung durch einen professionellen Gutachter sollten Sie vornehmen lassen,
- um den richtigen Verkaufspreis zu ermitteln,
- um beim Kauf einer Immobilie nicht übervorteilt zu werden,
- um die Entscheidung für eine Kapitalanlage fundiert treffen zu können,
- um Wertsteigerungen durch Instandsetzungen und Modernisierungen zu berücksichtigen,
- um in Streitfällen wie Erbschaft oder Scheidung mit einem plausiblen Verkehrswert zu argumentieren,
- zur Überprüfung der Steuer bei Erbschaft oder Schenkung,
- um bei einer Schadensmeldung die korrekte Versicherungssumme von Ihrem Gebäudeversicherer zu kassieren,
- um Differenzen mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen,
- um vor Gericht eine neutrale und gesetzeskonforme Wertermittlung als Entscheidungsgrundlage vorlegen zu können,
- um ein Darlehen von der Bank zu erhalten oder das Grundstück beleihen zu können,
- um auf der Immobilie lastende Rechte wie Nießbrauch und Wohnrecht im Verkehrswert widerzuspiegeln,
- um einen angemessen hohen Ausgangswert bei einer Vormundschaft, Entschädigung, Enteignung, Zwangs- oder Teilungsversteigerung zu präsentieren,
- um den Schaden von Baupfusch beziffern und eine Beweissicherung durch einen unabhängigen Dritten gewährleisten zu können,
- um die stillen Reserven bei der Bilanzierung des Betriebsvermögens anzugeben,
- um Betriebsvermögen in Privatvermögen zu überführen.
Denn die Wertermittlung eines zertifizierten und unabhängigen Immobiliengutachters nach gesetzeskonformen Bewertungsverfahren hat Gewicht bei Banken, Finanzbehörden, Gerichten, Investoren, Käufern und Verkäufern.
Woher beziehe ich die Unterlagen für eine Immobilienbewertung?
Wenn Sie die benötigten Dokumente nicht vorliegen haben, können Sie Ihrem Immobiliengutachter eine Vollmacht erteilen, damit dieser die für die korrekte Bewertung Ihrer Immobilie unerlässlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden beschafft. Selbstverständlich können Sie die einzelnen Dokumente auch selbst organisieren.
- Den amtlichen Lageplan erhalten Sie im Liegenschaftsamt Ihrer Gemeinde.
- Den Grundbuchauszug fordern Sie im Grundbuchamt an, das dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht angehört.
- Baugenehmigungen, Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Grundrissskizzen sowie die Wohn- und Nutzflächenberechnung werden bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde verwahrt.
- Sofern Sie keinen Energieausweis haben, erstellt diesen beispielsweise ein befähigter Schornsteinfegermeister oder direkt Ihr qualifizierter Immobiliengutachter für Sie.
- Eine Übersicht über Schäden, Instandsetzungen und Modernisierungen fertigen Sie anhand von Handwerkerrechnungen mit Leistungsbeschreibungen selbst an. Bei vermieteten Objekten kann die Hausverwaltung behilflich sein – auch bei einer Mietaufstellung.
Wer darf eine Immobilienbewertung in Jugenheim in Rheinhessen vornehmen?
Wenn Sie eine Immobilienbewertung mit juristischer Tragweite, beispielsweise für
- Baumängel und Bauschäden,
- einen Erbschaftsstreit,
- eine Scheidung,
- eine Schenkung,
- eine Vormundschaft,
- eine Entschädigung,
- Rechte (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht) und Belastungen (z.B. Darlehen),
- einen Versicherungsfall oder
- Differenzen mit dem Finanzamt haben,
- sollten Sie auf einen Immobiliengutachter in Jugenheim in Rheinhessen zurückgreifen, der
- von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt
- oder von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert oder TÜV nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurde.
Gutachter mit entsprechenden Zertifizierungen wenden gesetzeskonforme Bewertungsverfahren an, die vor Gericht Bestand haben. Um sicher zu gehen, lassen Sie sich aktuelle, gültige Zertifikate zeigen.
Wie kann ich den Wert meiner Immobilie in Jugenheim in Rheinhessen steigern?
Achten Sie auf die folgenden Aspekte und Maßnahmen, um den Wert Ihrer Immobilie auf dem höchstmöglichen Preisniveau zu halten:
- Modernisierung und Instandhaltung: Ihr Bad ist noch von 1980, die Küche hat ihren Zenit überschritten, durch die Fenster zieht es, die Räume neigen mangels Wärmedämmung zu Schimmel, die Heizungsanlage und die elektrischen Leitungen sind veraltet und das Parkett ist zerkratzt? Investieren Sie in notwendige und wertsteigernde Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Ausstattung, Zustand und Energieeffizienz Ihrer Immobilie und damit auch den Wert steigern!
Achten Sie jedoch darauf, dass Sie kein Geld in Investitionen stecken, die einem Käufer, der selbst in der Immobilie wohnen möchte, in seiner gestalterischen Freiheit einschränken. Beheben Sie aber unbedingt offenkundige Schäden wie Risse in den Wänden. Am besten machen Sie das zügig, sobald Sie von dem Schaden oder Verschleiß erfahren und nicht auf den letzten Drücker, wenn womöglich noch geklärt werden muss, wer für die Schadensbehebung aufkommen muss. - Energieeffizienz: Immobilien mit hohen Energieeffizienzwerten in den Klassen A und B verkaufen sich besser bzw. teurer als Objekte, die mit Ach und Krach auf einen gerade noch akzeptablen Wert der Kategorie E oder F kommen. Eine neue Heizanlage, wassersparende Armaturen oder Wärmedämmungen der Fassade können die Energieeffizienz erheblich verbessern. Modernisierungen und Umbauten, die der Energieeffizienz dienen, werden übrigens häufig staatlich gefördert oder ermöglichen die Aufnahme von Krediten mit niedrigen Zinsen.
- Bereinigen Sie Belastungen im Grundbuch, falls möglich. Hypotheken, Reallasten, Nießbrauch, Wohnrecht oder Nutzungsrechte benachbarter Grundstücke (zum Beispiel Wegerecht) senken den Wert einer Immobilie beträchtlich. Um die Belastungen löschen zu lassen, benötigen Sie allerdings ausreichend finanzielle Mittel und die Zustimmung Betroffener.
- Möchten Sie eine Wohnung an Kapitalanleger verkaufen, kann es durchaus ein Vorteil sein, wenn die Wohnung von einem zuverlässigen Mieter bewohnt wird. Wichtig ist, dass die Mieteinnahmen an das derzeitige Mietpreisniveau in Jugenheim in Rheinhessen angepasst sind. Der Mieter sollte möglichst erst wenige Jahre in der Wohnung leben und keine langlaufende Mietgarantie oder -laufzeit haben, da der Eigentümer mit steigender Mietdauer längere Kündigungsfristen einhalten muss.
Unsere Sachverständigenbüros
Heid Immobilienbewertung Frankfurt am Main
Adresse:
Alte Oper, An d. Welle 4
60316 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 20:00
Sa 10:00 – 15:00
Heid Immobiliengutachter Frankfurt am Main
Adresse:
Günthersburgallee 31
60316 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 20:00
Sa 10:00 – 15:00
- Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
- Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Ingelheim-am-Rhein, Nieder-Olm, Woerrstadt, Udenheim-Rheinhessen, Gau-Algesheim, Ockenheim-Rheinhessen, Stadecken-Elsheim, Ober-Olm, Zornheim, Klein-Winternheim, Essenheim, Wackernheim, Armsheim-Rheinhessen, Gau-Bickelheim, Wallertheim, Jugenheim-in-Rheinhessen, Schornsheim, Partenheim, Saulheim, Soergenloch, Sulzheim-Rheinhessen und Spiesheim durch.
Immobilien-Marktwertgutachten Jugenheim in Rheinhessen
Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Jugenheim in Rheinhessen erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir, für Sie auch Mietwertgutachten in Jugenheim in Rheinhessen und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.



Weitere Themen zu denen wir Sie gerne beraten
- Immobilie bewerten kostenlos
- Wertermittlung Haus Jugenheim in Rheinhessen
- Wertermittlung Immobilie
- Wertgutachten Jugenheim in Rheinhessen
- Gutachter Haus Kosten
- Gutachter für Hauskauf
- Haus schätzen lassen Jugenheim in Rheinhessen
- Immobilien Preise Jugenheim in Rheinhessen
- Bodenrichtwert Umrechnungskoeffizient
- Grundstück Wert Jugenheim in Rheinhessen
- Verkehrswert Grundstück
- Gutachter Hauskauf Jugenheim in Rheinhessen
- Gutachter Immobilie Jugenheim in Rheinhessen
- Immobilienwert berechnen
- Immobilie bewerten Jugenheim in Rheinhessen
- Erbschein
- Haus bewerten online
- Sachverständiger Immobilien
- Grundstückspreise Jugenheim in Rheinhessen
- Verkehrswert Jugenheim in Rheinhessen
- Verkehrswert ermitteln Finanzamt
- Sachverständiger Bauschäden
- Residualwertverfahren
- Verkehrswert ermitteln
- Verkehrswert Immobilie ermitteln
- Sanierungsgebiet
- Online Immobilienbewertung
Die Arbeitsweise unserer zertifizierten Immobiliengutachter
in Jugenheim in Rheinhessen
- Fundierte & verlässliche Immobilienbewertungen
- Kostenlose Beratung
- Vier-Augen-Prinzip
- Individuelle Lösungen
- Festpreisgarantie
- Sachverständige für Immobilien
- Zertifizierte Gutachter (TÜV, Dekra, DIA)
- Immobilienbewertung nach ImmoWertV
- Unabhängige Immobilienbewertung
- Kurzfristige Besichtigungstermine
- Erfahrene Immobiliengutachter

Bewertungsanlässe
- eine Erbbauzinsanpassung
- den Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks
- bei Rechten und Belastungen (z.B. Nießbrauch – und Wohnrechte)
- bei Versicherungen, um Über- und Unterversicherung zu vermeiden
- die Regulierung einer Erbauseinandersetzung
- die Ermittlung des Zugewinnausgleichs (Ehescheidung)
- steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
- eine Zwangs-/Teilungsversteigerung
- zur Auflösung oder Begründung von Rechten und Belastungen
- zur Vorlage beim Finanzamt
- ein Enteignungs-/Entschädigungsverfahren
- beim Kauf und Verkauf, um Fehlentscheidungen zu vermeiden
Bewertungsleistungen
- Verkäuferberatung
- Schimmelgutachten Jugenheim in Rheinhessen
- Pflegeimmobilien
- Beweissicherung
- Investmentberatung
- Bewertung von Gewerbe- und Industrieimmobilien
- Holzschutzgutachten
- Energieausweis
- Sachverständigenbüro für Immobilien
- Schadensgutachten
- Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB
- Immobilienbewertung
- Beleihungswertgutachten
Heid Immobilien GmbH
Heid Immobilienbewertung
Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure




