Immobilienbewertung
Friedrichroda
Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
- Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
- Kurzgutachten
- Restnutzungsdauergutachten zur AfA-Verkürzung
- Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
- Immobilien-Kaufberatung in Friedrichroda & Umgebung
- Zertifizierte Immobiliengutachter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS
- Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
- Öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige in Friedrichroda
- Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
- Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Sachverständige
- Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
- Wertgutachten & Immobilienwertermittlung für Betriebsvermögen
- Bewertung von Gewerbeimmobilien in Friedrichroda
- Wertermittlung für das Finanzamt
- Steuerliche Immobilienbewertung Friedrichroda

Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Friedrichroda im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Friedrichroda für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Friedrichroda. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Immobilienbewertung Heid in Friedrichroda
Regionale Expertise
Jahrelange Erfahrung in Friedrichroda garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.
Gesetzeskonform
Unsere Sachverständigen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.
Unabhängige Gutachter
Unsere Sachverständigen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.
Festpreisgarantie
Den Wert von Immobilien in Friedrichroda bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.
Zertifiziert
Unsere Immobiliengutachter verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen.

Ingenieure für Immobiliengutachten Friedrichroda – Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Friedrichroda wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Friedrichroda fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.
Wie ermittelt ein zertifizierter Immobiliengutachter in Friedrichroda den Verkehrswert einer Immobilie?
Was uns auszeichnet:
Gebäudebewertung durch Experten
Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Friedrichroda und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus: Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.




- Ausschließlich zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise: Unsere Immobiliensachverständigen verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen, welche die Qualität ihrer Wertermittlung bezeugen. Dazu gehören TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Unsere lokalen Immobiliengutachter kennen die Gesetzeslage in Friedrichroda und Umgebung bestens. Unsere Gutachten halten diese immer ein.
- Faires Pauschalangebot: Klar und transparent, ohne versteckte Kosten. Unsere Experten erstellen eine verbindliche Kalkulation aller anfallenden Kosten im Voraus, sodass Sie keine unerwarteten Nachzahlungen befürchten müssen. Lediglich die Kosten für Behörden müssen separat berücksichtigt werden.
- Rundum betreut: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen Ihre Immobilie in Friedrichroda professionell und informieren Sie über deren Wert, Zustand, Mängel, Kosten und alle relevanten rechtlichen Bestimmungen. Zudem beantragen wir die Unterlagen auf Wunsch für Sie.
- Verlässliche Immobilienbewertung durch das Vier-Augen-Prinzip: Indem wir unsere Gutachten immer von einem weiteren Sachverständigen prüfen lassen, gewährleisten wir Ihnen höchste Qualität. So bewahren wir Sie zuverlässig vor gravierenden Fehlentscheidungen.
- Spezielle Themenschwerpunkte: Zudem verfügen unsere Immobiliengutachter in Friedrichroda und Umgebung über Spezialkompetenzen (z.B. Bausachverständige). Das heißt: Wir suchen nicht irgendeinen Gutachter für Ihr Projekt, sondern den optimal geeigneten, sodass wir auch besondere Anliegen bestens bedienen können.
- Auch kurzfristige Termine: Unsere Kunden sind uns wichtig. Deshalb richten sich unsere Immobiliengutachter zeitlich nach Ihnen und nehmen auch kurzfristige Aufträge wahr – ganz nach Ihren Möglichkeiten.
Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.
Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz


Verkehrswertgutachten §194 BauGB
- Gerichtsfest
- Vom Finanzamt anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Prüfung von Baulasten
- Einsichtnahme in das Altlastenkataster
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten
- Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
- Für private Zwecke
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Beurteilung Gebäudesubstanz und Sanierungsbedarf
- Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
- Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Verkaufsberatung

Beleihungswertgutachten
- Präzise Wertermittlung nach BelWertV
- Von Banken anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Restnutzungsdauergutachten
- Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
- Ortsbegehung durch Sachverständigen.
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)
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Gebäudearten, die wir für Sie bewerten
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
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Grundstücke & Rechte
- Land- & Forstwirtschaftliche Flächen
- Sanierungsgebiete
- Wohnrecht & Wohnungsrecht
- Nießbrauch
- Erbbaurecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?





Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Friedrichroda
Kapitalanlage in Friedrichroda: Welche Ausstattung bringt Mehreinnahmen bei vermieteten Immobilien?
Das Mietpreisniveau in Friedrichroda hängt vor allem von der Marktsituation ab. Entscheidend für den Mietpreis, den Sie für Ihre Kapitalanlage verlangen können, ist einerseits die Lage im richtigen Stadtviertel. Andererseits beeinflussen Bruttogrundfläche und Baujahr den Mietpreis erheblich. Der Mietspiegel der Stadt Friedrichroda gibt Aufschluss über die durchschnittlichen Nettokaltmieten, die derzeit je nach Stadtteil, Baujahr und Größe verlangt werden.
Für folgende Ausstattungsmerkmale werden Aufschläge in Höhe von mehr als nur ein paar Cent eingepreist: Fußbodenheizung, modernes oder hochwertiges Bad, maximal zehn Jahre alte Einbauküche in gutem Zustand, Aufzug sowie hochwertiger Fußbodenbelag (Mehrschicht- oder Massivparkett, Marmor, Naturstein).
Höhere Mieteinnahmen bringen zudem getrennte Toiletten, ein Balkon oder Wintergarten, eine Loggia, Dachterrasse oder Terrasse.
Beträchtliche Abzüge gibt es für fehlende Böden, unübliche Raumgrößen (zum Beispiel Schlafzimmer unter neun Quadratmeter), „auf Putz liegende“ Leitungen, veraltete Haustechnik, eine sehr einfache Grundausstattung oder wenn sich die Kochgelegenheit zwangsläufig im Wohnraum oder Flur befindet.
Was ist der Sachwert?
Der Sachwert einer Immobilie stellt den rein materiellen Wert des Objektes dar. Zu seiner Berechnung gemäß Sachwertverfahren werden der Bodenwert, die Gebäude-Herstellungskosten und der bauliche Wert der Außenanlagen berücksichtigt. Sind die Herstellungskosten unbekannt, ermittelt ein sachverständiger Gutachter alternativ den Gebäude-Sachwert anhand der Bausubstanz und wertmindernden Faktoren wie Abnutzung, Verschleiß und der Restnutzungsdauer. Unabhängig davon, ob die Herstellungskosten bekannt sind oder der Gebäude-Sachwert ermittelt werden muss, wird der endgültige Sachwert durch einen lokalen Marktanpassungsfaktor, der von den Gutachterausschüssen regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) ermittelt wird, berechnet.
Welche Gesetze sind bei einem Immobiliengutachten relevant?
Je nach Art des Gutachtens bzw. des Anlasses dafür kommen andere Gesetze zur Anwendung. Ein seriöser und qualifizierter Immobiliengutachter weiß, welche Gesetze er einhalten und welche Bewertungsverfahren er anwenden muss. In den meisten Fällen geht es bei Immobiliengutachten um eine Verkehrswertermittlung. Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, während Bodenrichtwerte in § 196 BauGB geregelt sind.
Hinsichtlich der in Deutschland vor Gericht zulässigen Bewertungsverfahren für Immobilien existieren drei gesetzeskonforme Methoden zur Berechnung des Marktwertes einer Immobilie:
Das Ertragswertverfahren wird hauptsächlich bei vermieteten Objekten angewandt. Das Vergleichswertverfahren, bei dem Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien von Bedeutung sind, eignet sich besonders bei Eigentumswohnungen. Das Sachwertverfahren kommt vorrangig bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, unter Denkmalschutz stehenden Immobilien sowie industriellen und infrastrukturellen Grundstücken (zum Beispiel Bahnhöfe) zum Einsatz. Geregelt sind diese drei gesetzeskonformen Verfahren in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).
Was ist der Grundstückswert?
Der Grundstückswert gibt an, wie viel ein unbebautes Grundstück wert ist. Er wird auch als Bodenwert bezeichnet. Immobiliengutachter ermitteln den Grundstückswert per Vergleichswertverfahren oder anhand von Bodenrichtwerten, die mindestens alle zwei Jahre in den Gutachterausschüssen festgelegt werden.
Warum soll ich eine Immobilienbewertung vornehmen lassen?
Eine Immobilienbewertung durch einen professionellen Gutachter sollten Sie vornehmen lassen,
- um den richtigen Verkaufspreis zu ermitteln,
- um beim Kauf einer Immobilie nicht übervorteilt zu werden,
- um die Entscheidung für eine Kapitalanlage fundiert treffen zu können,
- um Wertsteigerungen durch Instandsetzungen und Modernisierungen zu berücksichtigen,
- um in Streitfällen wie Erbschaft oder Scheidung mit einem plausiblen Verkehrswert zu argumentieren,
- zur Überprüfung der Steuer bei Erbschaft oder Schenkung,
- um bei einer Schadensmeldung die korrekte Versicherungssumme von Ihrem Gebäudeversicherer zu kassieren,
- um Differenzen mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen,
- um vor Gericht eine neutrale und gesetzeskonforme Wertermittlung als Entscheidungsgrundlage vorlegen zu können,
- um ein Darlehen von der Bank zu erhalten oder das Grundstück beleihen zu können,
- um auf der Immobilie lastende Rechte wie Nießbrauch und Wohnrecht im Verkehrswert widerzuspiegeln,
- um einen angemessen hohen Ausgangswert bei einer Vormundschaft, Entschädigung, Enteignung, Zwangs- oder Teilungsversteigerung zu präsentieren,
- um den Schaden von Baupfusch beziffern und eine Beweissicherung durch einen unabhängigen Dritten gewährleisten zu können,
- um die stillen Reserven bei der Bilanzierung des Betriebsvermögens anzugeben,
- um Betriebsvermögen in Privatvermögen zu überführen.
Denn die Wertermittlung eines zertifizierten und unabhängigen Immobiliengutachters nach gesetzeskonformen Bewertungsverfahren hat Gewicht bei Banken, Finanzbehörden, Gerichten, Investoren, Käufern und Verkäufern.
Was ist der Verkehrswert?
Der Verkehrswert ist der Marktwert einer Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung. Grundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Zur Berechnung sind in Deutschland drei gesetzeskonforme, in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelte Bewertungsverfahren zulässig: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren. Entscheidende Faktoren für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie sind ihr Zustand, ihre Lage, die Marktkonditionen sowie Grundstücksmerkmale wie Bruttogrundfläche, Modernisierungen sowie im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen.
Wann kann ich meine Immobilie auch online bewerten lassen?
Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um eine Immobilie bewerten zu lassen: Sie können einen zertifizierten Immobiliengutachter mit der Erstellung eines Immobiliengutachtens beauftragen oder ein einschlägiges Internetportal für die Online-Wertermittlung nutzen.
Eine Online-Immobilienbewertung reicht aus, wenn Sie
- kurzfristig eine grobe Orientierung benötigen.
- die Versicherungssumme Ihrer Immobilie überprüfen möchten.
- als Eigentümer für die Planung der Altersvorsorge den Wert Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses einschätzen wollen.
- zur Vorlage einer aktuellen Vermögensaufstellung für Ihr Kreditinstitut.
- grob prüfen möchten, ob die Berechnung der Erbschaftssteuer durch das Finanzamt plausibel ist.
Eine Online-Bewertung funktioniert schnell, unkompliziert und ist kostengünstig. Allerdings gibt es hier kein umfassendes Know-how, auf das Sie sich verlassen können. Darüber verfügt nur ein professioneller Gutachter.
Möchten Sie den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie wissen? Benötigen Sie den Beleihungswert Ihrer Immobilie für ein Darlehen? Fechten Sie die Besteuerung Ihrer Immobilie an, oder müssen Sie gegen den ehemaligen Ehegatten, Miterben, die Versicherung oder Behörden vor Gericht ziehen? In all diesen Fällen ist das Immobiliengutachten eines qualifizierten Sachverständigen unerlässlich.
Was ist ein Vollgutachten?
Ein Vollgutachten ist ein anderer Begriff für ein Verkehrswertgutachten. Dabei handelt es sich um ein Immobiliengutachten, das den aktuellen Marktwert einer Immobilie widerspiegelt. Der Verkehrswert ist laut §194 Baugesetzbuch (BauGB) der Wert, der beim Verkauf einer Immobilie auf dem freien Markt unter gewöhnlichen Geschäftsbedingungen erzielt werden kann. Er wird über eines von drei normierten und in der Immobilienwertermittlungsverordnung geregelten Bewertungsverfahren berechnet.
Ein Vollgutachten unterscheidet sich von einem Kurzgutachten hauptsächlich dadurch, dass es vor Gericht und bei Behörden anerkannt wird. Hingegen gilt ein Kurzgutachten nur im privaten Bereich. Kurzgutachten sind ab 990 Euro zu bekommen, Vollgutachten kosten mindestens 1.600 Euro.
Unsere Sachverständigenbüros
- Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
- Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Truegleben, Froettstaedt, Laucha-Thueringen, Waltershausen, Tambach-Dietharz-Thueringer-Wald, Tabarz-Thueringer-Wald, Emsetal, Brotterode, Georgenthal-Thueringer-Wald, Herrenhof-bei-Gotha, Finsterbergen, Aspach-bei-Gotha, Teutleben-bei-Gotha, Hoerselgau, Mechterstaedt, Leinatal und Ernstroda durch.
Immobilien-Marktwertgutachten Friedrichroda
Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Friedrichroda erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir, für Sie auch Mietwertgutachten in Friedrichroda und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.



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Die Arbeitsweise unserer zertifizierten Immobiliengutachter
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- bei Rechten und Belastungen (z.B. Nießbrauch – und Wohnrechte)
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