Immobilien­bewertung
Fellheim

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André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Als Sachverständige für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen und prüfen wir für Sie Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten in Fellheim im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verfassen professionelle Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Be­rück­sich­ti­gung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbst­ver­ständ­lich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Fellheim für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Rest­nut­zungs­dau­er Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grund­stücks­be­wer­tung in Fellheim. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Immobilien­bewertung Heid in Fellheim

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Fellheim garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.

Unabhängige Gutachter

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Fellheim bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zer­ti­fi­zie­run­gen.

Professionelle Immobilienbewertung Fellheim

Ingenieure für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten Fellheim – Qualität zahlt sich aus. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehl­ent­schei­dun­gen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sach­ver­stän­di­gen für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kauf­ent­schei­dung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehr­fa­mi­li­en­haus oder einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten finden die gesetzlich vor­ge­schrie­be­nen Be­wer­tungs­ver­fah­ren Anwendung (Sach­wert­ver­fah­ren, Er­trags­wert­ver­fah­ren und Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren). Für Grund­stücks­wert­ermitt­lun­gen in Fellheim wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al nach dem Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gut­ach­ter­aus­schus­ses Fellheim fließen über Ver­gleichs­prei­se in die Ge­bäu­de­wert­ermitt­lung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kosten­transparenz

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten §194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Alt­las­ten­ka­tas­ter
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sa­nie­rungs­be­darf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Ver­kaufs­be­ra­tung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Grundlage für Optimale Preisgestaltung
  • Verschafft ihnen entscheidende Ver­hand­lungs­vor­tei­le
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten

  • Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen.
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Unsere Bewertungen bei Google

Super Service. Ich war auf der Suche nach einem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter für meinen Geschäft. Da es für das Finanzamt bestimmt war musste es auch auf jeden Fall ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach §194 Baugb[...mehr]
Kundenmeinung Nummer 1
Silke Pfeiffer
vor 11 Tagen
Meine Erwartung wurde eindeutig übertroffen. Gutachter war sehr freundlich und kompetent.
Kundenmeinung Nummer 2
Bernhardt Niehoff
vor 8 Monaten
Seriöser und ehrlicher Partner, wenn es um Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung geht. Können uns über die Zusammenarbeit nicht im Geringsten beschweren.
Kundenmeinung Nummer 3
Bernfried Breyer
vor 5 Wochen

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
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Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Sind Bodenwert und Bodenrichtwert identisch?

Nein, Bodenwert und Bodenrichtwert sind un­ter­schied­li­che Begriffe. Der Bodenwert gibt den Wert eines unbebauten Grundstücks an.

Der Bodenrichtwert ist der Wert für einen Quadratmeter unbebauten Bodens. Grundlage für den Bodenrichtwert sind die amtlichen Kauf­preis­samm­lun­gen, die von den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen für Grund­stücks­wer­te geführt werden. Der Bodenrichtwert ist also ein Durch­schnitts­wert, der aus Grund­stücks­ver­käu­fen abgeleitet wird. Mit seiner Hilfe wird der Bodenwert ermittelt, sofern das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren daran scheitert. Der Bodenrichtwert ist zudem die Basis für die Grundsteuer, die von den Städten und Gemeinden auf Grundbesitz erhoben wird.

Was kostet ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Fellheim?

Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter sind nicht an Tarife gebunden und dürfen ihr Honorar frei verhandeln. Üblicherweise berechnet ein zertifizierter und öffentlich bestellter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Fellheim einen Stundenlohn von rund 130 Euro.

Worin unterscheidet sich die Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung eines Gutachters von der eines Maklers?

Ein professioneller Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter bietet Ihnen eine präzise und fundierte Wertermittlung Ihrer Immobilie, die weit über die einfachen Schätzungen hinausgeht. Durch den Einsatz mathematisch-statistischer Verfahren und die Nutzung einer umfassenden Datenbasis kann der Gutachter den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie ermitteln. Dabei berücksichtigt er reale Trans­ak­ti­ons­prei­se vergleichbarer Immobilien, die Rest­nut­zungs­dau­er des Objekts, aktuelle und angepasste Bodenrichtwerte sowie alle im Grundbuch eingetragenen Rechte und Belastungen des Grundstücks.

Zusätzlich inspiziert der Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter das Objekt vor Ort und prüft sorgfältig zahlreiche wertrelevante Faktoren wie die Bausubstanz, den Zustand der Immobilie und eventuelle Mo­der­ni­sie­run­gen. Dieser umfassende Ansatz sorgt dafür, dass der ermittelte Wert die tatsächlichen Markt­be­din­gun­gen genau widerspiegelt und eine verlässliche Grundlage für Ihre Entscheidungen bietet.

Im Gegensatz dazu arbeiten Im­mo­bi­li­en­mak­ler in der Regel mit stan­dar­di­sier­ten Bewertungstools, die sich vorwiegend auf die Angebotspreise auf dem Immobilienmarkt stützen. Diese basieren häufig nur auf einer begrenzten Datenmenge, wie z. B. einige grundlegende Objektdaten, was dazu führen kann, dass der ermittelte Marktwert erheblich – oft um 30 bis 50 Prozent – vom tatsächlichen Verkehrswert abweicht. Wenn Sie also eine genaue und professionelle Bewertung Ihrer Immobilie wünschen, ist ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter die richtige Wahl.

Was ist der Verkehrswert?

Der Verkehrswert ist der Marktwert einer Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung. Grundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Zur Berechnung sind in Deutschland drei ge­set­zes­kon­for­me, in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung geregelte Be­wer­tungs­ver­fah­ren zulässig: Er­trags­wert­ver­fah­ren, Sach­wert­ver­fah­ren und Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren. Entscheidende Faktoren für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie sind ihr Zustand, ihre Lage, die Markt­kon­di­tio­nen sowie Grund­stücks­merk­ma­le wie Brut­to­grund­flä­che, Mo­der­ni­sie­run­gen sowie im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen.

Werden Grundstücke in Fellheim anders bewertet als Häuser?

Grundstücke werden anders bewertet als Immobilien. Während bei der Wertermittlung für Häuser viele Faktoren wie Bausubstanz, Zustand, Mo­der­ni­sie­run­gen, Ausstattung und Lage mit Infrastruktur eine Rolle spielen, geht es bei Grundstücken primär um die Lage.

Entscheidend für den Wert eines Grundstücks ist dessen Bodenwert. Er ergibt sich aus dem Bodenrichtwert mal der Anzahl Quadratmeter. Die Bodenrichtwerte werden vom Gut­ach­ter­aus­schuss mindestens alle zwei Jahre für un­ter­schied­li­che Zonen innerhalb von Fellheim ermittelt. Maßgeblich hierfür sind die Durch­schnitts­wer­te von Grund­stücks­ver­käu­fen innerhalb der Bo­den­richt­wert­zo­ne.

Ist ein Teil des Grundstücks, zum Beispiel aufgrund von Rechten, Belastungen, schlechter Bodenqualität oder beispielsweise Hanglage nicht bebaubar, wird dies wertmindernd bei der Ermittlung des Grund­stücks­wer­tes berücksichtigt.

Was ist der Vergleichswert?

Mit dem Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren für Immobilien wird der Verkehrswert von vergleichbaren Immobilien (Lage, Baujahr, Bausubstanz, Ausstattung, Fläche etc.) gesetzeskonform ermittelt. Grundlage für die Wertermittlung sind erzielte Kaufpreise (und damit Vergleichswerte) für ähnliche Objekte. Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren gilt als präzise Methode zur Ver­kehrs­wert­ermitt­lung und eignet sich besonders gut für Ei­gen­tums­woh­nun­gen.

Was ist der Beleihungswert?

Der Beleihungswert einer Immobilie gibt an, wie viel Geld ein Kreditgeber durch den Verkauf der Immobilie auch in ferner Zukunft einnehmen könnte. Banken und andere Im­mo­bi­li­en­fi­nan­zie­rer benötigen den Beleihungswert bei der Vergabe von Darlehen, um ihr Fi­nan­zie­rungs­ri­si­ko abzuschätzen.

Wann kann ich meine Immobilie auch online bewerten lassen?

Grundsätzlich haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um eine Immobilie bewerten zu lassen: Sie können einen zertifizierten Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter mit der Erstellung eines Im­mo­bi­li­en­gut­ach­tens beauftragen oder ein einschlägiges Internetportal für die Online-Wertermittlung nutzen.

Eine Online-Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung reicht aus, wenn Sie

  • kurzfristig eine grobe Orientierung benötigen.
  • die Ver­si­che­rungs­sum­me Ihrer Immobilie überprüfen möchten.
  • als Eigentümer für die Planung der Altersvorsorge den Wert Ihrer Wohnung bzw. Ihres Hauses einschätzen wollen.
  • zur Vorlage einer aktuellen Ver­mö­gens­auf­stel­lung für Ihr Kreditinstitut.
  • grob prüfen möchten, ob die Berechnung der Erb­schafts­steu­er durch das Finanzamt plausibel ist.

Eine Online-Bewertung funktioniert schnell, unkompliziert und ist kostengünstig. Allerdings gibt es hier kein umfassendes Know-how, auf das Sie sich verlassen können. Darüber verfügt nur ein professioneller Gutachter.

Möchten Sie den tatsächlichen Verkehrswert Ihrer Immobilie wissen? Benötigen Sie den Beleihungswert Ihrer Immobilie für ein Darlehen? Fechten Sie die Besteuerung Ihrer Immobilie an, oder müssen Sie gegen den ehemaligen Ehegatten, Miterben, die Versicherung oder Behörden vor Gericht ziehen? In all diesen Fällen ist das Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten eines qualifizierten Sach­ver­stän­di­gen unerlässlich.

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung Burgau

Adresse:
Augsburger Straße 32
89331 Burgau

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 20:00
Sa 10:00 – 15:00

Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung Tussenhausen

Adresse:
Alte Ramminger Straße 2
86874 Tussenhausen

Öffnungszeiten:
Mo-Fr 07:00 – 20:00
Sa 10:00 – 15:00


  • Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
  • Unsere Sach­ver­stän­di­gen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Altenstadt-Iller, Erolzheim-Kreis-Biberach-an-der-Riss, Buxheim-bei-Memmingen, Berkheim-Kreis-Biberach-an-der-Riss, Kirchberg-an-der-Iller, Heimertingen, Kellmuenz-an-der-Iller, Boos-bei-Memmingen, Niederrieden, Kirchdorf-an-der-Iller, Pless-Iller, Egg-an-der-Guenz und Dettingen-an-der-Iller durch.

Als Sachverständige im Bereich der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Fellheim erstellen wir Markt­wert­gut­ach­ten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Son­der­im­mo­bi­li­en. Selbst­ver­ständ­lich erstellen wir, für Sie auch Miet­wert­gut­ach­ten in Fellheim und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Be­ra­tungs­leis­tung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.

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