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Immobilienbewertung Erftstadt

Sachverständiger für Immobilien Erftstadt

  • Zertifizierte Immobiliengutachter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS
  • Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
  • Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
  • Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
  • Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Sachverständige
  • Wertermittlung für das Finanzamt
  • Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
  • Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
  • Kurzgutachten
  • Immobilienkaufberatung in Erftstadt & Umgebung
  • Wertgutachten & Immobiliewertermittlung für Betriebsvermögen
  • Bewertung von Gewerbeimmobilien in Erftstadt
  • Steuerliche Immobilienbewertung Erftstadt
  • Restnutzungsdauer Gutachten

Immobilienbewertung Erftstadt

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Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Erftstadt im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Erftstadt für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Erftstadt. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Professionelle Immobilienbewertung Erftstadt

Immobilienbewertung Heid in Erftstadt

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Erftstadt garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sachverständigen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.
  

Unabhängige Gutachter

Unsere Sachverständigen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Erftstadt bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen.

Ingenieure für Immobiliengutachten Erftstadt - Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Erftstadt wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Erftstadt fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wie ermittelt ein zertifizierter Immobiliengutachter in Erftstadt den Verkehrswert einer Immobilie?

Was uns auszeichnet: Gebäudebewertung durch Experten

Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Erftstadt und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus:

  • Ausschließlich zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise: Unsere Immobiliensachverständigen verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen, welche die Qualität ihrer Wertermittlung bezeugen. Dazu gehören TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS.
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Unsere lokalen Immobiliengutachter kennen die Gesetzeslage in Erftstadt und Umgebung bestens. Unsere Gutachten halten diese immer ein.
  • Faires Pauschalangebot ohne „Nachbesserung“ auf Ihre Kosten: unsere Experten kalkulieren alle Kosten verbindlich und transparent im Vorhinein. Nur die Behördenkosten müssen Sie noch gesondert einplanen.
  • Rundum betreut: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen Ihre Immobilie in Erftstadt professionell und informieren Sie über deren Wert, Zustand, Mängel, Kosten und alle relevanten rechtlichen Bestimmungen. Zudem beantragen wir die Unterlagen auf Wunsch für Sie.
  • Verlässliche Immobilienbewertung durch das Vier-Augen-Prinzip: Indem wir unsere Gutachten immer von einem weiteren Sachverständigen prüfen lassen, gewährleisten wir Ihnen höchste Qualität. So bewahren wir Sie zuverlässig vor gravierenden Fehlentscheidungen.
  • Spezielle Themenschwerpunkte: Zudem verfügen unsere Immobiliengutachter in Erftstadt und Umgebung über Spezialkompetenzen (z.B. Bausachverständige). Das heißt: Wir suchen nicht irgendeinen Gutachter für Ihr Projekt, sondern den optimal geeigneten, sodass wir auch besondere Anliegen bestens bedienen können.
  • Auch kurzfristige Termine: Unsere Kunden sind uns wichtig. Deshalb richten sich unsere Immobiliengutachter zeitlich nach Ihnen und nehmen auch kurzfristige Aufträge wahr – ganz nach Ihren Möglichkeiten.

Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten - Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz

Immobiliengutachten Verkehrswert Erftstadt

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)

Verkehrswertgutachten
§194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Altlastenkataster
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung
    (ca. 60-100 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sanierungsbedarf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Beleihungswertgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)

Kunden, die uns vertrauen

Unsere Bewertungen bei Google

Kundenmeinung Nummer 1

Karin Unger

vor 3 Monaten

Von der ersten Sekunde sehr sympathisch, sodass man sich sehr gut aufgehoben fühlt. Top Servise und... freundliche Mitarbeiter.

Kundenmeinung Nummer 2

Nadine Hoch

vor 4 Wochen

Vom ersten Moment an wusste ich, dass ich hier an der richtigen Adresse bin. Wurden sehr kompetent beraten... und über jeden Schritt ausführlich informiert. Einfach nur zu empfehlen.

Kundenmeinung Nummer 3

Silke Pfeiffer

vor 8 Tagen

Zuverlässig, immer erreichbar und freundliche Berater in Sachen Wertgutachten. Wir werden Sie weiterempfehlen.

Gebäudearten die wir für Sie bewerten

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pflegeappartments

Gewerbeimmobilien

Grundstücke & Rechte

Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

Immobilie bewerten Erftstadt
Immobilie bewerten Terminfindung-Erftstadt
Immobilienbewertung Objektbesichtigung Erftstadt
Immobilienwert wird ermittelt-Erftstadt
Erfolgreiche Immobilienbewertung Erftstadt

Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Erftstadt

Bodenrichtwerte für Nordrhein-Westfalen werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten.

Baulasten sind rechtliche Einschränkungen hinsichtlich Bebauung oder Nutzung, die Grundstückseigentümer für Ihre Immobilie dulden müssen. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind Baulasten in Nordrhein-Westfalen nicht im Grundbuch verzeichnet, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis. Möchten Sie wissen, ob eine Immobilie in Nordrhein-Westfalen Baulasten hat, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.

Grundstücke werden anders bewertet als Immobilien. Während bei der Wertermittlung für Häuser viele Faktoren wie Bausubstanz, Zustand, Modernisierungen, Ausstattung und Lage mit Infrastruktur eine Rolle spielen, geht es bei Grundstücken primär um die Lage.

Entscheidend für den Wert eines Grundstücks ist dessen Bodenwert. Er ergibt sich aus dem Bodenrichtwert mal der Anzahl Quadratmeter. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss mindestens alle zwei Jahre für unterschiedliche Zonen innerhalb von Erftstadt ermittelt. Maßgeblich hierfür sind die Durchschnittswerte von Grundstücksverkäufen innerhalb der Bodenrichtwertzone.

Ist ein Teil des Grundstücks, zum Beispiel aufgrund von Rechten, Belastungen, schlechter Bodenqualität oder beispielsweise Hanglage nicht bebaubar, wird dies wertmindernd bei der Ermittlung des Grundstückswertes berücksichtigt.

Das Mietpreisniveau in Erftstadt hängt vor allem von der Marktsituation ab. Entscheidend für den Mietpreis, den Sie für Ihre Kapitalanlage verlangen können, ist einerseits die Lage im richtigen Stadtviertel. Andererseits beeinflussen Bruttogrundfläche und Baujahr den Mietpreis erheblich. Der Mietspiegel der Stadt Erftstadt gibt Aufschluss über die durchschnittlichen Nettokaltmieten, die derzeit je nach Stadtteil, Baujahr und Größe verlangt werden.

Für folgende Ausstattungsmerkmale werden Aufschläge in Höhe von mehr als nur ein paar Cent eingepreist: Fußbodenheizung, modernes oder hochwertiges Bad, maximal zehn Jahre alte Einbauküche in gutem Zustand, Aufzug sowie hochwertiger Fußbodenbelag (Mehrschicht- oder Massivparkett, Marmor, Naturstein).

Höhere Mieteinnahmen bringen zudem getrennte Toiletten, ein Balkon oder Wintergarten, eine Loggia, Dachterrasse oder Terrasse.

Beträchtliche Abzüge gibt es für fehlende Böden, unübliche Raumgrößen (zum Beispiel Schlafzimmer unter neun Quadratmeter), „auf Putz liegende“ Leitungen, veraltete Haustechnik, eine sehr einfache Grundausstattung oder wenn sich die Kochgelegenheit zwangsläufig im Wohnraum oder Flur befindet.

Wenn Sie ein Gutachten zur Verwendung vor Gericht oder gegenüber Behörden benötigen, muss es sich um ein Verkehrswertgutachten handeln. Dieses wird auch als Vollgutachten bezeichnet.

Ein Kurzgutachten für Immobilien ist zwar genauso fundiert wie ein Vollgutachten, hat vor Gericht und bei Behörden aber keine Gültigkeit. Daher werden Kurzgutachten lediglich bei privaten Anliegen wie dem Kauf oder Verkauf von Immobilien, außergerichtlichen Einigungen bei Erbschaften oder Scheidungen oder der Vermögensplanung erstellt.

Der Beleihungswert einer Immobilie gibt an, wie viel Geld ein Kreditgeber durch den Verkauf der Immobilie auch in ferner Zukunft einnehmen könnte. Banken und andere Immobilienfinanzierer benötigen den Beleihungswert bei der Vergabe von Darlehen, um ihr Finanzierungsrisiko abzuschätzen.

Achten Sie auf die folgenden Aspekte und Maßnahmen, um den Wert Ihrer Immobilie auf dem höchstmöglichen Preisniveau zu halten:

  • Modernisierung und Instandhaltung: Ihr Bad ist noch von 1980, die Küche hat ihren Zenit überschritten, durch die Fenster zieht es, die Räume neigen mangels Wärmedämmung zu Schimmel, die Heizungsanlage und die elektrischen Leitungen sind veraltet und das Parkett ist zerkratzt? Investieren Sie in notwendige und wertsteigernde Reparaturen und Modernisierungsmaßnahmen, mit denen Sie Ausstattung, Zustand und Energieeffizienz Ihrer Immobilie und damit auch den Wert steigern!

    Achten Sie jedoch darauf, dass Sie kein Geld in Investitionen stecken, die einem Käufer, der selbst in der Immobilie wohnen möchte, in seiner gestalterischen Freiheit einschränken. Beheben Sie aber unbedingt offenkundige Schäden wie Risse in den Wänden. Am besten machen Sie das zügig, sobald Sie von dem Schaden oder Verschleiß erfahren und nicht auf den letzten Drücker, wenn womöglich noch geklärt werden muss, wer für die Schadensbehebung aufkommen muss.
  • Energieeffizienz: Immobilien mit hohen Energieeffizienzwerten in den Klassen A und B verkaufen sich besser bzw. teurer als Objekte, die mit Ach und Krach auf einen gerade noch akzeptablen Wert der Kategorie E oder F kommen. Eine neue Heizanlage, wassersparende Armaturen oder Wärmedämmungen der Fassade können die Energieeffizienz erheblich verbessern. Modernisierungen und Umbauten, die der Energieeffizienz dienen, werden übrigens häufig staatlich gefördert oder ermöglichen die Aufnahme von Krediten mit niedrigen Zinsen.
  • Bereinigen Sie Belastungen im Grundbuch, falls möglich. Hypotheken, Reallasten, Nießbrauch, Wohnrecht oder Nutzungsrechte benachbarter Grundstücke (zum Beispiel Wegerecht) senken den Wert einer Immobilie beträchtlich. Um die Belastungen löschen zu lassen, benötigen Sie allerdings ausreichend finanzielle Mittel und die Zustimmung Betroffener.
  • Möchten Sie eine Wohnung an Kapitalanleger verkaufen, kann es durchaus ein Vorteil sein, wenn die Wohnung von einem zuverlässigen Mieter bewohnt wird. Wichtig ist, dass die Mieteinnahmen an das derzeitige Mietpreisniveau in Erftstadt angepasst sind. Der Mieter sollte möglichst erst wenige Jahre in der Wohnung leben und keine langlaufende Mietgarantie oder -laufzeit haben, da der Eigentümer mit steigender Mietdauer längere Kündigungsfristen einhalten muss.

Der Bodenwert gibt an, wie viel ein unbebautes Grundstück wert ist. Der Bodenwert wird auch als Grundstückswert bezeichnet. Immobiliengutachter berechnen den Bodenwert mithilfe von in den Gutachterausschüssen ermittelten Bodenrichtwerten oder mit dem Vergleichswertverfahren.

QR Code für Kurzgutachten Erftstadt
Heid Immobilienbewertung Erftstadt
50374 Erftstadt
E-Mail Kontakt

0800 - 909 02 82

Öffnungszeiten:
  • Mo-Fr 07:00 - 20:00
  • Sa 10:00-15:00

Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie Inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.



Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Brühl, Nörvenich und Weilerswist durch.

Immobilien-Marktwertgutachten Erftstadt

Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Erftstadt erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe-, und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch Mietwertgutachten in Erftstadt und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.



Sachverständiger für Immobilien Erftstadt

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Weitere Themen zu denen wir Sie gerne beraten

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Die Arbeitsweise unserer zertifizierten Immobiliengutachter in Erftstadt

  • Vier-Augen-Prinzip
  • Festpreisgarantie
  • Erfahrene Immobiliengutachter
  • Kostenlose Beratung
  • Fundierte & verlässliche Immobilienbewertungen
  • Immobilienbewertung nach ImmoWertV
  • Zertifizierte Gutachter (TÜV, Dekra, DIA)
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Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure


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Kompetente Experten vor Ort, die den Markt präzise einschätzen können, erzielen höhere Verkaufspreise.
Zusätzlich profitieren Sie von unseren schlanken und effizienten Prozessabläufen. Die hieraus resultierenden Preisvorteile geben wir gerne an unsere Kunden weiter.

Wertermittlung Kosten

Der Preis eines Gutachtens hängt vom Umfang und der Komplexität des Objektes ab. Neben der Wohn- und Grundfläche beeinflusst auch die Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Sonderimmobilie) die Kosten für das Gutachten. Die Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, die dem Besitzer nicht vorliegen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich!


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