Immobilien­bewertung
Dinklage

Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0800 - 909 02 82 oder Formular abschicken:

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.

Als Sachverständige für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung erstellen und prüfen wir für Sie Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten in Dinklage im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung verfassen professionelle Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Be­rück­sich­ti­gung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbst­ver­ständ­lich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Dinklage für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Rest­nut­zungs­dau­er Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grund­stücks­be­wer­tung in Dinklage. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Immobilien­bewertung Heid in Dinklage

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Dinklage garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.

Unabhängige Gutachter

Unsere Sach­ver­stän­di­gen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Dinklage bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zer­ti­fi­zie­run­gen.

Professionelle Immobilienbewertung Dinklage

Ingenieure für Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten Dinklage – Qualität zahlt sich aus. Ein Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehl­ent­schei­dun­gen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sach­ver­stän­di­gen für Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kauf­ent­schei­dung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehr­fa­mi­li­en­haus oder einer Ge­wer­be­im­mo­bi­lie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten finden die gesetzlich vor­ge­schrie­be­nen Be­wer­tungs­ver­fah­ren Anwendung (Sach­wert­ver­fah­ren, Er­trags­wert­ver­fah­ren und Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren). Für Grund­stücks­wert­ermitt­lun­gen in Dinklage wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Ent­wick­lungs­po­ten­zi­al nach dem Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gut­ach­ter­aus­schus­ses Dinklage fließen über Ver­gleichs­prei­se in die Ge­bäu­de­wert­ermitt­lung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kosten­transparenz

Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten §194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Alt­las­ten­ka­tas­ter
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sa­nie­rungs­be­darf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Ver­kaufs­be­ra­tung

  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Grundlage für Optimale Preisgestaltung
  • Verschafft ihnen entscheidende Ver­hand­lungs­vor­tei­le
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Be­lei­hungs­wert­gut­ach­ten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Rest­nut­zungs­dau­er­gut­ach­ten

  • Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
  • Ortsbegehung durch Sach­ver­stän­di­gen.
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Welche Immobilie möchten Sie bewerten?

Unsere Bewertungen bei Google

Da wir eine unserer Immobilien veräußern wollten, haben wir Heid Immobilien den Verkehrswert ermitteln lassen. Ausführliche Beratung und sehr guter Servise haben uns dazu veranlasst Sie erneut zu beauftragen.
Kundenmeinung Nummer 1
Frank Schulze
vor 2 Wochen
Gut­ach­ten­er­stel­lung ging äußerst flott und bestens. Unsere Erfahrung mit Heid war stets positiv und können wir daher nur empfehlen.
Kundenmeinung Nummer 2
Mathias Kaiser
vor 5 Tagen
Alle abgesprochenen Termine wurden eingehalten. Kann ich nur weiterempfehlen.
Kundenmeinung Nummer 3
Volker Sauerbier
vor 10 Monaten

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Ei­gen­tums­woh­nun­gen
  • Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pfle­ge­ap­part­ments

Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en

Grundstücke &­ Rechte

Wie aktuell muss ein Grundbuchauszug für die Wertermittlung einer Immobilie sein?

Ein Grundbuchauszug sollte brandaktuell sein und alle Rechte und Belastungen, die auf der Immobilie liegen, beinhalten. Ist Ihr Grundbuchauszug älter als drei Monate, empfiehlt sich ein frischer Auszug. Sie können diesen im Grundbuchamt, das in das zuständige Amtsgericht eingegliedert ist, beantragen. Wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern, haben wir hier zu­sam­men­ge­stellt.

Wer darf eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Dinklage vornehmen?

Wenn Sie eine Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung mit juristischer Tragweite, beispielsweise für

  • Baumängel und Bauschäden,
  • einen Erb­schafts­streit,
  • eine Scheidung,
  • eine Schenkung,
  • eine Vormundschaft,
  • eine Entschädigung,
  • Rechte (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht) und Belastungen (z.B. Darlehen),
  • einen Ver­si­che­rungs­fall oder
  • Differenzen mit dem Finanzamt haben,
  • sollten Sie auf einen Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Dinklage zurückgreifen, der
  • von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt
  • oder von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert oder TÜV nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurde.

Gutachter mit entsprechenden Zer­ti­fi­zie­run­gen wenden ge­set­zes­kon­for­me Be­wer­tungs­ver­fah­ren an, die vor Gericht Bestand haben. Um sicher zu gehen, lassen Sie sich aktuelle, gültige Zertifikate zeigen.

Was ist der Sachwert?

Der Sachwert einer Immobilie stellt den rein materiellen Wert des Objektes dar. Zu seiner Berechnung gemäß Sach­wert­ver­fah­ren werden der Bodenwert, die Gebäude-Her­stel­lungs­kos­ten und der bauliche Wert der Außenanlagen berücksichtigt. Sind die Her­stel­lungs­kos­ten unbekannt, ermittelt ein sach­ver­stän­di­ger Gutachter alternativ den Gebäude-Sachwert anhand der Bausubstanz und wertmindernden Faktoren wie Abnutzung, Verschleiß und der Rest­nut­zungs­dau­er. Unabhängig davon, ob die Her­stel­lungs­kos­ten bekannt sind oder der Gebäude-Sachwert ermittelt werden muss, wird der endgültige Sachwert durch einen lokalen Markt­an­pas­sungs­fak­tor, der von den Gut­ach­ter­aus­schüs­sen regelmäßig (mindestens alle zwei Jahre) ermittelt wird, berechnet.

Was ist der Verkehrswert?

Der Verkehrswert ist der Marktwert einer Immobilie zum Zeitpunkt der Wertermittlung. Grundlage zur Ermittlung des Verkehrswertes ist § 194 Baugesetzbuch (BauGB). Zur Berechnung sind in Deutschland drei ge­set­zes­kon­for­me, in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung geregelte Be­wer­tungs­ver­fah­ren zulässig: Er­trags­wert­ver­fah­ren, Sach­wert­ver­fah­ren und Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren. Entscheidende Faktoren für die Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie sind ihr Zustand, ihre Lage, die Markt­kon­di­tio­nen sowie Grund­stücks­merk­ma­le wie Brut­to­grund­flä­che, Mo­der­ni­sie­run­gen sowie im Grundbuch eingetragene Rechte und Belastungen.

Welche Gesetze sind bei einem Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten relevant?

Je nach Art des Gutachtens bzw. des Anlasses dafür kommen andere Gesetze zur Anwendung. Ein seriöser und qualifizierter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter weiß, welche Gesetze er einhalten und welche Be­wer­tungs­ver­fah­ren er anwenden muss. In den meisten Fällen geht es bei Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ten um eine Ver­kehrs­wert­ermitt­lung. Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, während Bodenrichtwerte in § 196 BauGB geregelt sind.

Hinsichtlich der in Deutschland vor Gericht zulässigen Be­wer­tungs­ver­fah­ren für Immobilien existieren drei ge­set­zes­kon­for­me Methoden zur Berechnung des Marktwertes einer Immobilie:

Das Er­trags­wert­ver­fah­ren wird hauptsächlich bei vermieteten Objekten angewandt. Das Ver­gleichs­wert­ver­fah­ren, bei dem Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien von Bedeutung sind, eignet sich besonders bei Ei­gen­tums­woh­nun­gen. Das Sach­wert­ver­fah­ren kommt vorrangig bei Ein- und Mehr­fa­mi­li­en­häu­sern, Ge­wer­be­im­mo­bi­li­en, unter Denkmalschutz stehenden Immobilien sowie industriellen und in­fra­struk­tu­rel­len Grundstücken (zum Beispiel Bahnhöfe) zum Einsatz. Geregelt sind diese drei ge­set­zes­kon­for­men Verfahren in der Im­mo­bi­li­en­wert­ermitt­lungs­ver­ord­nung (ImmoWertV).

Welches Gutachten benötige ich für meine Versicherung nach Hochwasser in Dinklage?

Ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter ermittelt nach einer Überschwemmung das Ausmaß des vom Hochwasser verursachten Schadens. Dabei muss es sich nicht unbedingt um Schäden durch ein überlaufendes Gewässer handeln, sondern auch Starkregen oder ein Rückstau in der Kanalisation kann Hoch­was­ser­schä­den verursachen. Ein professionelles Scha­den­gut­ach­ten hat gegenüber Versicherungen Gewicht.

Achtung: Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung deckt in ihrem Standard-Umfang keine Schäden durch Über­schwem­mun­gen ab. Hoch­was­ser­ri­si­ko muss zusätzlich in Form einer Ele­men­tar­scha­dens­ver­si­che­rung (alternativ: Na­tur­ge­fah­ren­ver­si­che­rung) abgesichert werden. Eine Versicherung mit Hoch­was­ser­schutz deckt durch Über­schwem­mun­gen verursachte Schäden am Wohngebäude ab und übernimmt die Kosten für die Trockenlegung, anfallende Reparaturen oder schlimms­ten­falls den Abriss bei Totalschaden sowie den Neubau eines gleichwertigen Hauses. Ist das Gebäude nach einem Hochwasser vorübergehend unbewohnbar oder wird es komplett zerstört, kommen leistungsstarke Versicherer auch für Über­nach­tungs­kos­ten auf.

Die Wohn­ge­bäu­de­ver­si­che­rung mit Hoch­was­ser­schutz kommt nicht für die Kosten der Einrichtung auf. Hierfür springt die Haus­rats­ver­si­che­rung ein.

Was kostet ein Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Dinklage?

Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter sind nicht an Tarife gebunden und dürfen ihr Honorar frei verhandeln. Üblicherweise berechnet ein zertifizierter und öffentlich bestellter Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter in Dinklage einen Stundenlohn von rund 130 Euro.

Wie hoch ist der Lie­gen­schafts­zins­satz?

Der Lie­gen­schafts­zins­satz wird als Markt­an­pas­sungs­fak­tor für das Er­trags­wert­ver­fah­ren benötigt. Er wird in den Grund­stücks­markt­be­rich­ten der Gut­ach­ter­aus­schüs­se veröffentlicht. Nur wenige Stadt­ver­wal­tun­gen geben den Lie­gen­schafts­zins­satz öffentlich bekannt. Daher müssen Sie diesen bei Bedarf kostenpflichtig beim Gut­ach­ter­aus­schuss Ihrer Region anfragen.

Darüber hinaus veröffentlicht der Im­mo­bi­li­en­ver­band Deutschland durch­schnitt­li­che Lie­gen­schafts­zins­sät­ze für un­ter­schied­li­che Gebäudearten. Momentan gelten allgemein folgende Lie­gen­schafts­zins­sät­ze:

  • 2,5 bis 3,5 für Ei­gen­tums­woh­nun­gen, Ein- und Zwei­fa­mi­li­en­häu­ser
  • 4,0 bis 5,0 für Mehr­fa­mi­li­en­häu­ser
  • 5,0 bis 6,0 für Gebäude mit gemischter Nutzung
  • 5,5 bis 6,5 für Ge­schäfts­im­mo­bi­li­en und Bürogebäude
  • 6,5 bis 7,5 für reine Gewerbegebäude

Bei schlechter Marktlage oder mehr Angebot als Nachfrage wird ein höherer Lie­gen­schafts­zins­satz verwendet. Bei guter Marktlage und geringem Angebot bei hoher Nachfrage werden niedrigere Lie­gen­schafts­zins­sät­ze verwendet. Die obige Bandbreite darf als Richtwertskala verstanden werden. Die tatsächlichen Werte können in extremen Situationen außerhalb dieser Skala liegen.


  • Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
  • Unsere Sach­ver­stän­di­gen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Lohne-Oldenburg, Steinfeld-Oldenburg, Holdorf-Niedersachsen, Bakum-Kreis-Vechta und Badbergen durch.

Als Sachverständige im Bereich der Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung in Dinklage erstellen wir Markt­wert­gut­ach­ten (Ver­kehrs­wert­gut­ach­ten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Son­der­im­mo­bi­li­en. Selbst­ver­ständ­lich erstellen wir, für Sie auch Miet­wert­gut­ach­ten in Dinklage und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Aus­ein­an­der­set­zun­gen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Be­ra­tungs­leis­tung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.

Sachverständiger für Immobilien Dinklage
Immobiliengutachten Dinklage
Immobilienwert berechnen Dinklage
  • Immobilie bewerten kostenlos
  • Wertermittlung Haus Dinklage
  • Wertermittlung Immobilie
  • Wertgutachten Dinklage
  • Gutachter Haus Kosten
  • Gutachter für Hauskauf
  • Haus schätzen lassen Dinklage
  • Immobilien Preise Dinklage
  • Bodenrichtwert Um­rech­nungs­ko­ef­fi­zi­ent
  • Grundstück Wert Dinklage
  • Verkehrswert Grundstück
  • Gutachter Hauskauf Dinklage
  • Gutachter Immobilie Dinklage
  • Immobilienwert berechnen
  • Immobilie bewerten Dinklage
  • Erbschein
  • Haus bewerten online
  • Sach­ver­stän­di­ger Immobilien
  • Grund­stücks­prei­se Dinklage
  • Verkehrswert Dinklage
  • Verkehrswert ermitteln Finanzamt
  • Sach­ver­stän­di­ger Bauschäden
  • Re­si­du­al­wert­ver­fah­ren
  • Verkehrswert ermitteln
  • Verkehrswert Immobilie ermitteln
  • Sa­nie­rungs­ge­biet
  • Online Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung
  • Fundierte & verlässliche Im­mo­bi­li­en­be­wer­tun­gen
  • Kostenlose Beratung
  • Vier-Augen-Prinzip
  • Individuelle Lösungen
  • Fest­preis­ga­ran­tie
  • Sachverständige für Immobilien
  • Zertifizierte Gutachter (TÜV, Dekra, DIA)
  • Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung nach ImmoWertV
  • Unabhängige Im­mo­bi­li­en­be­wer­tung
  • Kurzfristige Be­sich­ti­gungs­ter­mi­ne
  • Erfahrene Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter
Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
0800 - 909 02 82 oder Formular abschicken:

André Heid
Zertifizierte Im­mo­bi­li­en­gut­ach­ter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS bewerten Ihre Immobilie sachgemäß.