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Immobilienbewertung Bergkamen

Sachverständiger für Immobilien Bergkamen

  • Zertifizierte Immobiliengutachter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS
  • Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
  • Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
  • Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
  • Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Sachverständige
  • Wertermittlung für das Finanzamt
  • Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
  • Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
  • Kurzgutachten
  • Immobilienkaufberatung in Bergkamen & Umgebung
  • Wertgutachten & Immobiliewertermittlung für Betriebsvermögen
  • Bewertung von Gewerbeimmobilien in Bergkamen
  • Steuerliche Immobilienbewertung Bergkamen
  • Restnutzungsdauer Gutachten

Immobilienbewertung Bergkamen

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Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Bergkamen im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Bergkamen für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Bergkamen. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Professionelle Immobilienbewertung Bergkamen

Immobilienbewertung Heid in Bergkamen

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Bergkamen garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sachverständigen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.
  

Unabhängige Gutachter

Unsere Sachverständigen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Bergkamen bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen.

Ingenieure für Immobiliengutachten Bergkamen - Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Bergkamen wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Bergkamen fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wie ermittelt ein zertifizierter Immobiliengutachter in Bergkamen den Verkehrswert einer Immobilie?

Was uns auszeichnet: Gebäudebewertung durch Experten

Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Bergkamen und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus:

  • Ausschließlich zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise: Unsere Immobiliensachverständigen verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen, welche die Qualität ihrer Wertermittlung bezeugen. Dazu gehören TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS.
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Unsere lokalen Immobiliengutachter kennen die Gesetzeslage in Bergkamen und Umgebung bestens. Unsere Gutachten halten diese immer ein.
  • Faires Pauschalangebot ohne „Nachbesserung“ auf Ihre Kosten: unsere Experten kalkulieren alle Kosten verbindlich und transparent im Vorhinein. Nur die Behördenkosten müssen Sie noch gesondert einplanen.
  • Rundum betreut: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen Ihre Immobilie in Bergkamen professionell und informieren Sie über deren Wert, Zustand, Mängel, Kosten und alle relevanten rechtlichen Bestimmungen. Zudem beantragen wir die Unterlagen auf Wunsch für Sie.
  • Verlässliche Immobilienbewertung durch das Vier-Augen-Prinzip: Indem wir unsere Gutachten immer von einem weiteren Sachverständigen prüfen lassen, gewährleisten wir Ihnen höchste Qualität. So bewahren wir Sie zuverlässig vor gravierenden Fehlentscheidungen.
  • Spezielle Themenschwerpunkte: Zudem verfügen unsere Immobiliengutachter in Bergkamen und Umgebung über Spezialkompetenzen (z.B. Bausachverständige). Das heißt: Wir suchen nicht irgendeinen Gutachter für Ihr Projekt, sondern den optimal geeigneten, sodass wir auch besondere Anliegen bestens bedienen können.
  • Auch kurzfristige Termine: Unsere Kunden sind uns wichtig. Deshalb richten sich unsere Immobiliengutachter zeitlich nach Ihnen und nehmen auch kurzfristige Aufträge wahr – ganz nach Ihren Möglichkeiten.

Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten - Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz

Immobiliengutachten Verkehrswert Bergkamen

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)

Verkehrswertgutachten
§194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Altlastenkataster
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung
    (ca. 60-100 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sanierungsbedarf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Beleihungswertgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)

Kunden, die uns vertrauen

Unsere Bewertungen bei Google

Kundenmeinung Nummer 1

Karin Unger

vor 11 Tagen

Von der ersten Sekunde sehr sympathisch, sodass man sich sehr gut aufgehoben fühlt. Top Servise und... freundliche Mitarbeiter.

Kundenmeinung Nummer 2

Nadine Hoch

vor 3 Wochen

Vom ersten Moment an wusste ich, dass ich hier an der richtigen Adresse bin. Wurden sehr kompetent beraten... und über jeden Schritt ausführlich informiert. Einfach nur zu empfehlen.

Kundenmeinung Nummer 3

Viktor Dick

vor 7 Monaten

Aller besten Dank nochmals für den kurzfristigen Termin und das Gutachten. Besonders erfreut hat mich... auch die unkomplizierte und schnelle Bearbeitung. Die Wertermittlung war in allen Punkten für uns nachvollziehbar und verständlich.

Gebäudearten die wir für Sie bewerten

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pflegeappartments

Gewerbeimmobilien

Grundstücke & Rechte

Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

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Erfolgreiche Immobilienbewertung Bergkamen

Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Bergkamen

Bodenrichtwerte für Nordrhein-Westfalen werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten.

Baulasten sind rechtliche Einschränkungen hinsichtlich Bebauung oder Nutzung, die Grundstückseigentümer für Ihre Immobilie dulden müssen. Im Gegensatz zu Grunddienstbarkeiten sind Baulasten in Nordrhein-Westfalen nicht im Grundbuch verzeichnet, sondern im öffentlichen Baulastenverzeichnis. Möchten Sie wissen, ob eine Immobilie in Nordrhein-Westfalen Baulasten hat, müssen Sie einen Baulasten-Auszug bei der zuständigen Baubehörde anfordern.

Der Grundstückswert gibt an, wie viel ein unbebautes Grundstück wert ist. Er wird auch als Bodenwert bezeichnet. Immobiliengutachter ermitteln den Grundstückswert per Vergleichswertverfahren oder anhand von Bodenrichtwerten, die mindestens alle zwei Jahre in den Gutachterausschüssen festgelegt werden.

Bei der Wahl eines Gutachters in Bergkamen sollten Sie auf dessen tatsächliche Qualifikation achten. Wenn ein Gutachter von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt wurde, ist sein Gutachten auch sein Geld wert. Auch Bausachverständige, die von den Institutionen DEKRA und TÜV zertifiziert wurden, sind befähigt und befugt, gerichtstaugliche Gutachten zu erstellen.

Ihr Gutachter sollte unbedingt nach der EU-Norm IEC 17024 geprüft worden sein und zwei der drei gesetzeskonformen Bewertungsverfahren (Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren, Vergleichswertverfahren) anwenden. Ein seriöser Gutachter wird die zu bewertende Immobilie immer persönlich vor Ort gründlich in Augenschein nehmen.

Je nachdem, welches Gutachten Sie benötigen, sollte Ihr Gutachter über eine spezielle Zusatzqualifikation wie zum Beispiel Brandschutz verfügen. Weiterbildungsträger wie DIA, EIPOS und HypZert sorgen für zusätzliche Qualifizierungen und Zertifizierungen von Architekten, Bauingenieuren oder professionellen Immobiliengutachtern. Lassen Sie sich entsprechende Zertifikate zeigen und achten Sie auf deren Gültigkeit.

Je nach Art des Gutachtens bzw. des Anlasses dafür kommen andere Gesetze zur Anwendung. Ein seriöser und qualifizierter Immobiliengutachter weiß, welche Gesetze er einhalten und welche Bewertungsverfahren er anwenden muss. In den meisten Fällen geht es bei Immobiliengutachten um eine Verkehrswertermittlung. Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, während Bodenrichtwerte in § 196 BauGB geregelt sind.

Hinsichtlich der in Deutschland vor Gericht zulässigen Bewertungsverfahren für Immobilien existieren drei gesetzeskonforme Methoden zur Berechnung des Marktwertes einer Immobilie:

Das Ertragswertverfahren wird hauptsächlich bei vermieteten Objekten angewandt. Das Vergleichswertverfahren, bei dem Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien von Bedeutung sind, eignet sich besonders bei Eigentumswohnungen. Das Sachwertverfahren kommt vorrangig bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, unter Denkmalschutz stehenden Immobilien sowie industriellen und infrastrukturellen Grundstücken (zum Beispiel Bahnhöfe) zum Einsatz. Geregelt sind diese drei gesetzeskonformen Verfahren in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Eine Immobilienbewertung durch einen professionellen Gutachter sollten Sie vornehmen lassen,

  • um den richtigen Verkaufspreis zu ermitteln,
  • um beim Kauf einer Immobilie nicht übervorteilt zu werden,
  • um die Entscheidung für eine Kapitalanlage fundiert treffen zu können,
  • um Wertsteigerungen durch Instandsetzungen und Modernisierungen zu berücksichtigen,
  • um in Streitfällen wie Erbschaft oder Scheidung mit einem plausiblen Verkehrswert zu argumentieren,
  • zur Überprüfung der Steuer bei Erbschaft oder Schenkung,
  • um bei einer Schadensmeldung die korrekte Versicherungssumme von Ihrem Gebäudeversicherer zu kassieren,
  • um Differenzen mit dem Finanzamt aus dem Weg zu räumen,
  • um vor Gericht eine neutrale und gesetzeskonforme Wertermittlung als Entscheidungsgrundlage vorlegen zu können,
  • um ein Darlehen von der Bank zu erhalten oder das Grundstück beleihen zu können,
  • um auf der Immobilie lastende Rechte wie Nießbrauch und Wohnrecht im Verkehrswert widerzuspiegeln,
  • um einen angemessen hohen Ausgangswert bei einer Vormundschaft, Entschädigung, Enteignung, Zwangs- oder Teilungsversteigerung zu präsentieren,
  • um den Schaden von Baupfusch beziffern und eine Beweissicherung durch einen unabhängigen Dritten gewährleisten zu können,
  • um die stillen Reserven bei der Bilanzierung des Betriebsvermögens anzugeben,
  • um Betriebsvermögen in Privatvermögen zu überführen.

Denn die Wertermittlung eines zertifizierten und unabhängigen Immobiliengutachters nach gesetzeskonformen Bewertungsverfahren hat Gewicht bei Banken, Finanzbehörden, Gerichten, Investoren, Käufern und Verkäufern.

Abhängig davon, ob Sie den Marktwert Ihrer Immobilie kennen oder einen entstandenen Schaden bezahlt haben möchten, kommen unterschiedliche Gutachten zur Wertermittlung in Frage.

Im Bereich Marktwertermittlung wird das Verkehrswertgutachten am häufigsten erstellt. Dabei handelt es sich um ein vor Gericht und bei Behörden akzeptierte Vollgutachten, das von zertifizierten Immobiliengutachtern nach gesetzeskonformen Bewertungsverfahren erstellt wird. Weitere Gutachten zur Marktwertermittlung sind:

  • Das Beleihungswertgutachten wird als Entscheidungsgrundlage für Banken angefertigt, wenn ein Kredit aufgenommen wird. Der ermittelte Beleihungswert soll langfristig und frei von Konjunkturschwankungen und Spekulationen sein. Er beeinflusst die Höhe des Darlehens maßgeblich. Der zweite Anwendungsfall für ein Beleihungswertgutachten tritt ein, wenn internationale Investoren und Finanzierer involviert sind.
  • Kurzgutachten kommen nur in Betracht, wenn es sich bei der Wertermittlung um ein privates Anliegen handelt. Beispiele sind der Kauf oder Verkauf einer Immobilie, die Vermögensplanung sowie außergerichtliche Einigungen bei Scheidung oder Erbschaft.
  • Mietwertgutachten geben Aufschluss über den Mietwert einer Immobilie.
  • Eine Portfoliobewertung für Immobilien benötigt Ihr Unternehmen, wenn eine Due Diligence für eine bevorstehende Transaktion ansteht, aus steuerlichen Gründen, zur Bilanzierung oder im Rahmen von Erbbauauseinandersetzungen.

Außerdem gibt es noch die Möglichkeit der Plausibilisierung von Gutachten. Dabei überprüft der Immobiliengutachter ein gegnerisches Gutachten (zum Beispiel bei einer Scheidung) auf seine Richtigkeit. Das ist oftmals günstiger und sinnvoller als die Erstellung eines eigenen Vollgutachtens.

Im Bereich der Schadenswertermittlung kommen folgende Gutachten in Betracht:

  • Baugutachten: Es gibt verschiedene Dienstleistungen, die ein ausgewiesener Bausachverständiger anbietet. Neben der Baubegleitung und der Planungsprüfung sind das vor allem die Erstellung von Gutachten bei Baumängeln und Bauschäden.
  • Ein Entschädigungsgutachten wird erstellt, wenn Dritte die Rechte eines Grundstückseigentümers einschränken (zum Beispiel durch Nießbrauch oder ein Wegerecht). Im schlimmsten Fall kommt das Entschädigungsgutachten auch bei einer Enteignung zum Einsatz.
  • Ihre Immobilie ist von Pilzen befallen? Handelt es sich um Nassfäule oder den Echten Hausschwamm? Ein qualifizierter Sachverständiger erstellt ein Holzschutzgutachten, indem er die Art des Befalls und die daraus resultierenden Bekämpfungsmaßnahmen feststellt.
  • Schadengutachten werden nach einem Brand sowie Zerstörung durch Gewitter, Hagel, Hochwasser oder Sturm für die Versicherung erstellt.
  • Ein Schimmelgutachten gibt Aufschluss über das Ausmaß des Schadens durch den Schimmel, wie er entstanden ist, welche Maßnahmen zur langfristigen Beseitigung erforderlich sind und welche Kosten dabei entstehen.

Die Aufgaben von selbstständigen, unabhängigen Gutachterausschüssen sind in § 192 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt. Sie ermitteln Grundstückswerte und Bodenrichtwerte im Sinne der Transparenz auf dem Grundstücksmarkt sachkundig. Dazu erhalten die Gutachterausschüsse von den Notaren Kopien aller Immobilientransaktionen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Daten aus den Kaufverträgen, die bei der Wertermittlung eine Rolle spielen, werden von den Ausschüssen in einer Kaufpreissammlung aufgeführt und die Daten mit mathematisch-statistischen Methoden analysiert. Die so ermittelten Grundstückswerte und Bodenrichtwerte dienen als Grundlage von Verkehrswertgutachten und Beleihungswertgutachten.

Gutachterausschüsse erstellen auch selbst Verkehrswertgutachten für bebaute und unbebaute Grundstücke innerhalb ihres regionalen Zuständigkeitsbereichs. Gutachter im Ausschuss dürfen nicht hauptamtlich mit der Verwaltung der Grundstücke der Gebietskörperschaft, für die der Gutachterausschuss gebildet wird, beschäftigt sein. Üblicherweise werden Gutachterausschüsse alle zwei Jahre einberufen.

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Heid Immobilienbewertung Bergkamen
59192 Bergkamen
E-Mail Kontakt

0800 - 909 02 82

Öffnungszeiten:
  • Mo-Fr 07:00 - 20:00
  • Sa 10:00-15:00

Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie Inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.



Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Lünen, Hamm, Kamen, Bönen, Werne und Unna durch.

Immobilien-Marktwertgutachten Bergkamen

Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Bergkamen erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe-, und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch Mietwertgutachten in Bergkamen und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.



Sachverständiger für Immobilien Bergkamen

Immobiliengutachten Bergkamen

Immobilienwert berechnen  Bergkamen

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Die Arbeitsweise unserer zertifizierten Immobiliengutachter in Bergkamen

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Der Preis eines Gutachtens hängt vom Umfang und der Komplexität des Objektes ab. Neben der Wohn- und Grundfläche beeinflusst auch die Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Sonderimmobilie) die Kosten für das Gutachten. Die Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, die dem Besitzer nicht vorliegen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich!


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