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Immobilienbewertung Aubing-Lochhausen-Langwied

Sachverständiger für Immobilien Aubing-Lochhausen-Langwied

  • Zertifizierte Immobiliengutachter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS
  • Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
  • Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
  • Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
  • Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Sachverständige
  • Wertermittlung für das Finanzamt
  • Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
  • Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
  • Kurzgutachten
  • Immobilienkaufberatung in Aubing-Lochhausen-Langwied & Umgebung
  • Wertgutachten & Immobiliewertermittlung für Betriebsvermögen
  • Bewertung von Gewerbeimmobilien in Aubing-Lochhausen-Langwied
  • Steuerliche Immobilienbewertung Aubing-Lochhausen-Langwied
  • Restnutzungsdauer Gutachten

Immobilienbewertung Aubing-Lochhausen-Langwied

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Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Aubing-Lochhausen-Langwied im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Aubing-Lochhausen-Langwied für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Aubing-Lochhausen-Langwied. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Professionelle Immobilienbewertung Aubing-Lochhausen-Langwied

Immobilienbewertung Heid in Aubing-Lochhausen-Langwied

Regionale Expertise

Jahrelange Erfahrung in Aubing-Lochhausen-Langwied garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.

Gesetzes­konform

Unsere Sachverständigen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.
  

Unabhängige Gutachter

Unsere Sachverständigen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.

Festpreis​garantie

Den Wert von Immobilien in Aubing-Lochhausen-Langwied bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.

Zertifiziert

Unsere Immobilien­gutachter verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen.

Ingenieure für Immobiliengutachten Aubing-Lochhausen-Langwied - Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Aubing-Lochhausen-Langwied wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Aubing-Lochhausen-Langwied fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.

Wie ermittelt ein zertifizierter Immobiliengutachter in Aubing-Lochhausen-Langwied den Verkehrswert einer Immobilie?

Was uns auszeichnet: Gebäudebewertung durch Experten

Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Aubing-Lochhausen-Langwied und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus:

  • Ausschließlich zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise: Unsere Immobiliensachverständigen verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen, welche die Qualität ihrer Wertermittlung bezeugen. Dazu gehören TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS.
  • Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Unsere lokalen Immobiliengutachter kennen die Gesetzeslage in Aubing-Lochhausen-Langwied und Umgebung bestens. Unsere Gutachten halten diese immer ein.
  • Faires Pauschalangebot ohne „Nachbesserung“ auf Ihre Kosten: unsere Experten kalkulieren alle Kosten verbindlich und transparent im Vorhinein. Nur die Behördenkosten müssen Sie noch gesondert einplanen.
  • Rundum betreut: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen Ihre Immobilie in Aubing-Lochhausen-Langwied professionell und informieren Sie über deren Wert, Zustand, Mängel, Kosten und alle relevanten rechtlichen Bestimmungen. Zudem beantragen wir die Unterlagen auf Wunsch für Sie.
  • Verlässliche Immobilienbewertung durch das Vier-Augen-Prinzip: Indem wir unsere Gutachten immer von einem weiteren Sachverständigen prüfen lassen, gewährleisten wir Ihnen höchste Qualität. So bewahren wir Sie zuverlässig vor gravierenden Fehlentscheidungen.
  • Spezielle Themenschwerpunkte: Zudem verfügen unsere Immobiliengutachter in Aubing-Lochhausen-Langwied und Umgebung über Spezialkompetenzen (z.B. Bausachverständige). Das heißt: Wir suchen nicht irgendeinen Gutachter für Ihr Projekt, sondern den optimal geeigneten, sodass wir auch besondere Anliegen bestens bedienen können.
  • Auch kurzfristige Termine: Unsere Kunden sind uns wichtig. Deshalb richten sich unsere Immobiliengutachter zeitlich nach Ihnen und nehmen auch kurzfristige Aufträge wahr – ganz nach Ihren Möglichkeiten.

Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.

Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten - Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz

Immobiliengutachten Verkehrswert Aubing-Lochhausen-Langwied

Kurzgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Für private Zwecke
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)

Verkehrswertgutachten
§194 BauGB

  • Gerichtsfest
  • Vom Finanzamt anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Prüfung von Baulasten
  • Einsichtnahme in das Altlastenkataster
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung
    (ca. 60-100 Seiten)

Kaufberatung

  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Beurteilung Gebäudesubstanz und Sanierungsbedarf
  • Schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)
  • Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Beleihungswertgutachten

  • Präzise Wertermittlung nach BelWertV
  • Von Banken anerkannt
  • Ortsbegehung durch Sachverständigen
  • Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 40-60 Seiten)

Kunden, die uns vertrauen

Unsere Bewertungen bei Google

Kundenmeinung Nummer 1

Nadine Hoch

vor 2 Tagen

Vom ersten Moment an wusste ich, dass ich hier an der richtigen Adresse bin. Wurden sehr kompetent beraten... und über jeden Schritt ausführlich informiert. Einfach nur zu empfehlen.

Kundenmeinung Nummer 2

Karin Unger

vor 3 Monaten

Von der ersten Sekunde sehr sympathisch, sodass man sich sehr gut aufgehoben fühlt. Top Servise und... freundliche Mitarbeiter.

Kundenmeinung Nummer 3

Mike Neustadt

vor 2 Wochen

Bin sehr zufrieden mit meinem Gutachten. Danke an Heid Immobilienbewertung.

Gebäudearten die wir für Sie bewerten

Wohnimmobilien

  • Ein- und Zweifamilienhäuser
  • Doppel- & Reihenhäuser
  • Eigentumswohnungen
  • Mehrfamilienhäuser
  • Wohn- & Geschäftshäuser
  • Ferienhäuser & Wohnungen
  • Pflegeappartments

Gewerbeimmobilien

Grundstücke & Rechte

Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?

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Immobilie bewerten Terminfindung-Aubing-Lochhausen-Langwied
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Erfolgreiche Immobilienbewertung Aubing-Lochhausen-Langwied

Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Aubing-Lochhausen-Langwied

Bodenrichtwerte für Bayern werden der Öffentlichkeit in einem länderübergreifenden Informationssystem für Deutschland (BORIS-D) zur Verfügung gestellt. Amtliche Auskünfte über Bodenrichtwerte bleiben den örtlichen Gutachterausschüssen für Grundstückswerte vorbehalten.

Möchten Sie vor einem Kauf einer Immobilie wissen, ob diese Baulasten hat (zum Beispiel Abstandsflächen zum Nachbargrundstück), müssen Sie in Bayern einen Blick in das Grundbuch werfen. Dort werden Verpflichtungen wie Baulasten und Grunddienstbarkeiten in Abteilung II geführt.

Wenn Sie eine Immobilienbewertung mit juristischer Tragweite, beispielsweise für

  • Baumängel und Bauschäden,
  • einen Erbschaftsstreit,
  • eine Scheidung,
  • eine Schenkung,
  • eine Vormundschaft,
  • eine Entschädigung,
  • Rechte (z.B. Nießbrauch, Wohnrecht) und Belastungen (z.B. Darlehen),
  • einen Versicherungsfall oder
  • Differenzen mit dem Finanzamt haben,
  • sollten Sie auf einen Immobiliengutachter in Aubing-Lochhausen-Langwied zurückgreifen, der
  • von der IHK öffentlich bestellt und vereidigt
  • oder von DEKRA, DIA, EIPOS, HypZert oder TÜV nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert wurde.

Gutachter mit entsprechenden Zertifizierungen wenden gesetzeskonforme Bewertungsverfahren an, die vor Gericht Bestand haben. Um sicher zu gehen, lassen Sie sich aktuelle, gültige Zertifikate zeigen.

Je nach Art des Gutachtens bzw. des Anlasses dafür kommen andere Gesetze zur Anwendung. Ein seriöser und qualifizierter Immobiliengutachter weiß, welche Gesetze er einhalten und welche Bewertungsverfahren er anwenden muss. In den meisten Fällen geht es bei Immobiliengutachten um eine Verkehrswertermittlung. Der Verkehrswert wird in § 194 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, während Bodenrichtwerte in § 196 BauGB geregelt sind.

Hinsichtlich der in Deutschland vor Gericht zulässigen Bewertungsverfahren für Immobilien existieren drei gesetzeskonforme Methoden zur Berechnung des Marktwertes einer Immobilie:

Das Ertragswertverfahren wird hauptsächlich bei vermieteten Objekten angewandt. Das Vergleichswertverfahren, bei dem Verkaufspreise vergleichbarer Immobilien von Bedeutung sind, eignet sich besonders bei Eigentumswohnungen. Das Sachwertverfahren kommt vorrangig bei Ein- und Mehrfamilienhäusern, Gewerbeimmobilien, unter Denkmalschutz stehenden Immobilien sowie industriellen und infrastrukturellen Grundstücken (zum Beispiel Bahnhöfe) zum Einsatz. Geregelt sind diese drei gesetzeskonformen Verfahren in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV).

Grundstücke werden anders bewertet als Immobilien. Während bei der Wertermittlung für Häuser viele Faktoren wie Bausubstanz, Zustand, Modernisierungen, Ausstattung und Lage mit Infrastruktur eine Rolle spielen, geht es bei Grundstücken primär um die Lage.

Entscheidend für den Wert eines Grundstücks ist dessen Bodenwert. Er ergibt sich aus dem Bodenrichtwert mal der Anzahl Quadratmeter. Die Bodenrichtwerte werden vom Gutachterausschuss mindestens alle zwei Jahre für unterschiedliche Zonen innerhalb von Aubing-Lochhausen-Langwied ermittelt. Maßgeblich hierfür sind die Durchschnittswerte von Grundstücksverkäufen innerhalb der Bodenrichtwertzone.

Ist ein Teil des Grundstücks, zum Beispiel aufgrund von Rechten, Belastungen, schlechter Bodenqualität oder beispielsweise Hanglage nicht bebaubar, wird dies wertmindernd bei der Ermittlung des Grundstückswertes berücksichtigt.

Der Liegenschaftszinssatz wird als Marktanpassungsfaktor für das Ertragswertverfahren benötigt. Er wird in den Grundstücksmarktberichten der Gutachterausschüsse veröffentlicht. Nur wenige Stadtverwaltungen geben den Liegenschaftszinssatz öffentlich bekannt. Daher müssen Sie diesen bei Bedarf kostenpflichtig beim Gutachterausschuss Ihrer Region anfragen.

Darüber hinaus veröffentlicht der Immobilienverband Deutschland durchschnittliche Liegenschaftszinssätze für unterschiedliche Gebäudearten. Momentan gelten allgemein folgende Liegenschaftszinssätze:

  • 2,5 bis 3,5 für Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser
  • 4,0 bis 5,0 für Mehrfamilienhäuser
  • 5,0 bis 6,0 für Gebäude mit gemischter Nutzung
  • 5,5 bis 6,5 für Geschäftsimmobilien und Bürogebäude
  • 6,5 bis 7,5 für reine Gewerbegebäude

Bei schlechter Marktlage oder mehr Angebot als Nachfrage wird ein höherer Liegenschaftszinssatz verwendet. Bei guter Marktlage und geringem Angebot bei hoher Nachfrage werden niedrigere Liegenschaftszinssätze verwendet. Die obige Bandbreite darf als Richtwertskala verstanden werden. Die tatsächlichen Werte können in extremen Situationen außerhalb dieser Skala liegen.

Ein Grundbuchauszug sollte brandaktuell sein und alle Rechte und Belastungen, die auf der Immobilie liegen, beinhalten. Ist Ihr Grundbuchauszug älter als drei Monate, empfiehlt sich ein frischer Auszug. Sie können diesen im Grundbuchamt, das in das zuständige Amtsgericht eingegliedert ist, beantragen. Wie Sie einen Grundbuchauszug anfordern, haben wir hier zusammengestellt.

Immobiliengutachter sind nicht an Tarife gebunden und dürfen ihr Honorar frei verhandeln. Üblicherweise berechnet ein zertifizierter und öffentlich bestellter Immobiliengutachter in Aubing-Lochhausen-Langwied einen Stundenlohn von rund 130 Euro.

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Heid Immobilienbewertung Aubing-Lochhausen-Langwied
Aubing-Lochhausen-Langwied
E-Mail Kontakt

0800 - 909 02 82

Öffnungszeiten:
  • Mo-Fr 07:00 - 20:00
  • Sa 10:00-15:00

Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie Inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.



Immobilien-Marktwertgutachten Aubing-Lochhausen-Langwied

Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Aubing-Lochhausen-Langwied erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe-, und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir für Sie auch Mietwertgutachten in Aubing-Lochhausen-Langwied und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.



Sachverständiger für Immobilien Aubing-Lochhausen-Langwied

Immobiliengutachten Aubing-Lochhausen-Langwied

Immobilienwert berechnen  Aubing-Lochhausen-Langwied

Weitere Themen zu denen wir Sie gerne beraten

  • Verkehrswert ermitteln
  • Grundbuchamt
  • Sachverständiger für Immobilienbewertung
  • Immobilie bewerten online
  • Haus schätzen lassen Aubing-Lochhausen-Langwied
  • Gutachter Haus Kosten
  • Gutachter Immobilie Aubing-Lochhausen-Langwied
  • Residualwertverfahren
  • Was bedeutet Verkehrswert?
  • Zwangsversteigerung Verkehrswert
  • Gebäudewertermittlung
  • Immobilienwert berechnen
  • Verkehrswert einer Liegenschaft
  • Immobilienpreis ermitteln
  • Online Immobilienbewertung
  • Immobilien Wertermittlung online
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  • Wertgutachten Aubing-Lochhausen-Langwied
  • Gutachter Hauskauf Aubing-Lochhausen-Langwied

Die Arbeitsweise unserer zertifizierten Immobiliengutachter in Aubing-Lochhausen-Langwied

  • Fundierte & verlässliche Immobilienbewertungen
  • Erfahrene Immobiliengutachter
  • Vier-Augen-Prinzip
  • Individuelle Lösungen
  • Kurzfristige Besichtigungstermine
  • Festpreisgarantie
  • Unabhängige Immobilienbewertung
  • Immobilienbewertung nach ImmoWertV
  • Kostenlose Beratung
  • Zertifizierte Gutachter (TÜV, Dekra, DIA)
  • Sachverständige für Immobilien

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Heid Immobilienbewertung
Mitgliedschaften:
Deutscher Gutachter & Sachverständigenverband
VDI, Verband deutscher Ingenieure


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Immobiliengutachter Aubing-Lochhausen-Langwied

Kompetente Experten vor Ort, die den Markt präzise einschätzen können, erzielen höhere Verkaufspreise.
Zusätzlich profitieren Sie von unseren schlanken und effizienten Prozessabläufen. Die hieraus resultierenden Preisvorteile geben wir gerne an unsere Kunden weiter.

Wertermittlung Kosten

Der Preis eines Gutachtens hängt vom Umfang und der Komplexität des Objektes ab. Neben der Wohn- und Grundfläche beeinflusst auch die Art der Immobilie (z.B. Wohn-, Geschäfts- oder Sonderimmobilie) die Kosten für das Gutachten. Die Auslagen für die Beschaffung von Dokumenten, die dem Besitzer nicht vorliegen, müssen ebenfalls berücksichtigt werden. Informieren Sie sich kostenlos und unverbindlich!


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