Immobilienbewertung
Altenroda
Wir beraten Sie kostenlos, gleich anrufen:
- Verkehrswertgutachten im Sinne des § 194 BauGB
- Kurzgutachten
- Restnutzungsdauergutachten zur AfA-Verkürzung
- Berechnung des Verkehrswertes bei Erbschaft und Scheidung
- Immobilien-Kaufberatung in Altenroda & Umgebung
- Zertifizierte Immobiliengutachter nach DIN 17024 von TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS
- Unabhängige & neutrale Ermittlung des Marktwertes
- Öffentlich bestellte & vereidigte Sachverständige in Altenroda
- Festpreisgarantie | transparent & fair | keine versteckten Kosten
- Kostenlose & unverbindliche Beratung durch Sachverständige
- Kurzfristige Besichtigungstermine | auch am Wochenende
- Wertgutachten & Immobilienwertermittlung für Betriebsvermögen
- Bewertung von Gewerbeimmobilien in Altenroda
- Wertermittlung für das Finanzamt
- Steuerliche Immobilienbewertung Altenroda

Als Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen und prüfen wir für Sie Verkehrswertgutachten in Altenroda im Sinne des § 194 BauGB. Wir ermitteln unabhängig und fair den Marktwert Ihrer Immobilie. Die Gutachter von Heid Immobilienbewertung verfassen professionelle Immobiliengutachten, die bei Gerichten anerkannt sind und vom Finanzamt geschätzt werden. Diese werden unter Berücksichtigung, der gesetzlichen Vorgaben, des Baugesetzbuches (BauGB) sowie der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV), marktkonform angefertigt. Selbstverständlich arbeiten wir auch Kurzgutachten in Altenroda für private Zwecke aus. Gerne unterstützen wir Sie auch bei Restnutzungsdauer Gutachten zur Anhebung Ihrer möglichen Abschreibungen. Darüberhinhaus beraten wir Sie kostenlos und unverbindlich bei inhaltlichen sowie rechtlichen Fragestellungen zu Ihrer Grundstücksbewertung in Altenroda. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Immobilienbewertung Heid in Altenroda
Regionale Expertise
Jahrelange Erfahrung in Altenroda garantiert Ihnen eine verlässliche Wertermittlung.
Gesetzeskonform
Unsere Sachverständigen halten rechtliche Standards gewissenhaft ein.
Unabhängige Gutachter
Unsere Sachverständigen halten den Ehrencodex von verschiedenen Verbänden und Institutionen wie RICS (Royal Institution of Chartered Surveyors) und DGSV ein.
Festpreisgarantie
Den Wert von Immobilien in Altenroda bewerten wir fair, transparent und ohne versteckte Kosten.
Zertifiziert
Unsere Immobiliengutachter verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen.

Ingenieure für Immobiliengutachten Altenroda – Qualität zahlt sich aus. Ein Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB schützt Sie vor Fehlentscheidungen und ermöglicht Ihnen den sicheren Kauf Ihrer Immobilie. Schalten Sie vor dem Kauf eines Hauses einen Sachverständigen für Immobilienbewertung ein. Dieser kann Sie über Wert, Zustand, Mängel und Kosten beraten und Sie von der Auswahl des Objektes bis zur Kaufentscheidung kompetent und zuverlässig begleiten. Hierfür werden die Verkehrswerte von einem Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus oder einer Gewerbeimmobilie bzw. Sonderimmobilie ermittelt. Bei der Erstellung von Immobiliengutachten finden die gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsverfahren Anwendung (Sachwertverfahren, Ertragswertverfahren und Vergleichswertverfahren). Für Grundstückswertermittlungen in Altenroda wird eine baurechtliche Prüfung der Liegenschaft durchgeführt und bei entsprechendem Entwicklungspotenzial nach dem Residualwertverfahren bewertet. Die aktuellen Marktdaten des Gutachterausschusses Altenroda fließen über Vergleichspreise in die Gebäudewertermittlung sowie den Bodenrichtwert mit ein.
Wie ermittelt ein zertifizierter Immobiliengutachter in Altenroda den Verkehrswert einer Immobilie?
Was uns auszeichnet:
Gebäudebewertung durch Experten
Das Sachverständigenbüro Heid ist mit seinem Team für Altenroda und Umgebung für sie tätig. Unsere lokal versierten Immobiliengutachter kennen sich bestens mit den Immobilienpreisen vor Ort aus. Dabei zeichnen die folgenden Punkte unser Angebot für Sie aus: Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.




- Ausschließlich zertifizierte Gutachter mit Lokal-Expertise: Unsere Immobiliensachverständigen verfügen über verschiedene renommierte Zertifizierungen, welche die Qualität ihrer Wertermittlung bezeugen. Dazu gehören TÜV, DEKRA, IHK, DIA und EIPOS.
- Einhaltung rechtlicher Vorgaben: Unsere lokalen Immobiliengutachter kennen die Gesetzeslage in Altenroda und Umgebung bestens. Unsere Gutachten halten diese immer ein.
- Faires Pauschalangebot: Klar und transparent, ohne versteckte Kosten. Unsere Experten erstellen eine verbindliche Kalkulation aller anfallenden Kosten im Voraus, sodass Sie keine unerwarteten Nachzahlungen befürchten müssen. Lediglich die Kosten für Behörden müssen separat berücksichtigt werden.
- Rundum betreut: Sie müssen sich um nichts kümmern. Wir prüfen Ihre Immobilie in Altenroda professionell und informieren Sie über deren Wert, Zustand, Mängel, Kosten und alle relevanten rechtlichen Bestimmungen. Zudem beantragen wir die Unterlagen auf Wunsch für Sie.
- Verlässliche Immobilienbewertung durch das Vier-Augen-Prinzip: Indem wir unsere Gutachten immer von einem weiteren Sachverständigen prüfen lassen, gewährleisten wir Ihnen höchste Qualität. So bewahren wir Sie zuverlässig vor gravierenden Fehlentscheidungen.
- Spezielle Themenschwerpunkte: Zudem verfügen unsere Immobiliengutachter in Altenroda und Umgebung über Spezialkompetenzen (z.B. Bausachverständige). Das heißt: Wir suchen nicht irgendeinen Gutachter für Ihr Projekt, sondern den optimal geeigneten, sodass wir auch besondere Anliegen bestens bedienen können.
- Auch kurzfristige Termine: Unsere Kunden sind uns wichtig. Deshalb richten sich unsere Immobiliengutachter zeitlich nach Ihnen und nehmen auch kurzfristige Aufträge wahr – ganz nach Ihren Möglichkeiten.
Wir sind zudem Mitglied beim Deutschen Gutachter & Sachverständigenverband sowie Fördermitglied beim Verein deutscher Ingenieure.
Wir bieten für jeden Anlass das richtige Gutachten
Durch unsere Festpreise haben Sie volle Kostentransparenz


Verkehrswertgutachten §194 BauGB
- Gerichtsfest
- Vom Finanzamt anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Prüfung von Baulasten
- Einsichtnahme in das Altlastenkataster
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 70-120 Seiten)

Kurzgutachten
- Präzise Wertermittlung nach ImmoWertV
- Für private Zwecke
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)

Kaufberatung
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Beurteilung Gebäudesubstanz und Sanierungsbedarf
- Schriftliche Abhandlung (ca. 20 Seiten)
- Ausführliche telefonische Besprechung der Ergebnisse

Verkaufsberatung

Beleihungswertgutachten
- Präzise Wertermittlung nach BelWertV
- Von Banken anerkannt
- Ortsbegehung durch Sachverständigen
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 60-90 Seiten)

Restnutzungsdauergutachten
- Nachweis für verkürzte AfA z.B. durch technischen Verschleiß oder wirtschaftliche Entwertung.
- Ortsbegehung durch Sachverständigen.
- Ausführliche schriftliche Abhandlung (ca. 30-50 Seiten)
Welche Immobilie möchten Sie bewerten?
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Gebäudearten, die wir für Sie bewerten
Wohnimmobilien
- Ein- und Zweifamilienhäuser
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Gewerbeimmobilien
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- Wohnrecht & Wohnungsrecht
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- Erbbaurecht
- Leitungs- & Wegerecht
- Baulasten
Wie funktioniert eine Immobilienbewertung?





Wichtige Fragen zur Immobilienbewertung in Altenroda
Welches Gutachten benötige ich für meine Versicherung nach Hochwasser in Altenroda?
Ein Immobiliengutachter ermittelt nach einer Überschwemmung das Ausmaß des vom Hochwasser verursachten Schadens. Dabei muss es sich nicht unbedingt um Schäden durch ein überlaufendes Gewässer handeln, sondern auch Starkregen oder ein Rückstau in der Kanalisation kann Hochwasserschäden verursachen. Ein professionelles Schadengutachten hat gegenüber Versicherungen Gewicht.
Achtung: Die Wohngebäudeversicherung deckt in ihrem Standard-Umfang keine Schäden durch Überschwemmungen ab. Hochwasserrisiko muss zusätzlich in Form einer Elementarschadensversicherung (alternativ: Naturgefahrenversicherung) abgesichert werden. Eine Versicherung mit Hochwasserschutz deckt durch Überschwemmungen verursachte Schäden am Wohngebäude ab und übernimmt die Kosten für die Trockenlegung, anfallende Reparaturen oder schlimmstenfalls den Abriss bei Totalschaden sowie den Neubau eines gleichwertigen Hauses. Ist das Gebäude nach einem Hochwasser vorübergehend unbewohnbar oder wird es komplett zerstört, kommen leistungsstarke Versicherer auch für Übernachtungskosten auf.
Die Wohngebäudeversicherung mit Hochwasserschutz kommt nicht für die Kosten der Einrichtung auf. Hierfür springt die Hausratsversicherung ein.
Wie werden Vergleichsobjekte für die Verkehrswertermittlung in Altenroda richtig ausgewählt?
Jede Immobilie ist einzigartig, da sich selbst bei baugleichen Wohnungen der Zustand oder die Ausstattung erheblich unterscheiden können. Insbesondere Einfamilienhäuser sind schwer zu vergleichen. Die wertbeeinflussenden Faktoren sind für Laien schwer zu gewichten und unterscheiden sich je nach Art der Immobilie. Selbst innerhalb eines Stadtteils kann ein Haus zwei Straßen weiter aufgrund einer anderen Mikrolage bereits einen völlig anderen Marktwert haben.
Immobiliengutachter können bei Ihrer Auswahl von Vergleichsobjekten auf die Datenbank des Gutachterausschusses in Altenroda zurückgreifen. Diese beinhaltet die realen Transaktionspreise für verkaufte Immobilien in Altenroda sowie die derzeit gültigen Bodenrichtwerte für alle Stadtteile.
Bei der Auswahl von vergleichbaren Objekten für eine Verkehrswertermittlung in Altenroda gemäß Vergleichswertverfahren achten Gutachter dabei auf etliche Faktoren wie eine vergleichbare Mirkolage, Größe, Baujahr sowie Zustand und Ausstattung.
Woher beziehe ich die Unterlagen für eine Immobilienbewertung?
Wenn Sie die benötigten Dokumente nicht vorliegen haben, können Sie Ihrem Immobiliengutachter eine Vollmacht erteilen, damit dieser die für die korrekte Bewertung Ihrer Immobilie unerlässlichen Unterlagen bei den zuständigen Behörden beschafft. Selbstverständlich können Sie die einzelnen Dokumente auch selbst organisieren.
- Den amtlichen Lageplan erhalten Sie im Liegenschaftsamt Ihrer Gemeinde.
- Den Grundbuchauszug fordern Sie im Grundbuchamt an, das dem für Ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht angehört.
- Baugenehmigungen, Baubeschreibung, Bauzeichnungen, Grundrissskizzen sowie die Wohn- und Nutzflächenberechnung werden bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde verwahrt.
- Sofern Sie keinen Energieausweis haben, erstellt diesen beispielsweise ein befähigter Schornsteinfegermeister oder direkt Ihr qualifizierter Immobiliengutachter für Sie.
- Eine Übersicht über Schäden, Instandsetzungen und Modernisierungen fertigen Sie anhand von Handwerkerrechnungen mit Leistungsbeschreibungen selbst an. Bei vermieteten Objekten kann die Hausverwaltung behilflich sein – auch bei einer Mietaufstellung.
Was ist der Ertragswert?
Der Ertragswert einer Immobilie wird bei vermieteten und verpachteten Objekten grundsätzlich anhand der Einnahmen, die die Immobilie abwirft, ermittelt. Neben dem Gebäudeertragswert fließt der Bodenwert in die Berechnung mit ein. Beide Werte werden im Rahmen des gesetzeskonformen Ertragswertverfahrens addiert, um den korrekten Ertragswert der Immobilie zu erhalten.
Kapitalanlage in Altenroda: Für welche Ausstattungsmerkmale gibt es Abzug bei der Miete?
Wenn Sie eine Wohnung in Altenroda neu vermieten, müssen Sie Abstriche bei der Nettokaltmiete für fehlende Böden, unübliche Raumgrößen (zum Beispiel Schlafzimmer unter neun Quadratmeter), „auf Putz liegende“ Leitungen, veraltete Haustechnik, eine sehr einfache Grundausstattung oder wenn sich die Kochgelegenheit im Wohnraum oder Flur befindet, in Kauf nehmen.
Finanzielle Pluspunkte bringen eine Fußbodenheizung, ein modernes oder hochwertiges Bad, eine maximal zehn Jahre alte Einbauküche in gutem Zustand, ein Aufzug und ein hochwertiger Fußbodenbelag (Mehrschicht- oder Massivparkett, Marmor, Naturstein).
Höhere Mieten können Sie außerdem für separate Toiletten oder die private Nutzung eines (Quasi-) Außenbereichs (Garten, Balkon, Dachterrasse, Terrasse, Wintergarten, Loggia) verlangen.
Letztendlich hängt das Mietpreisniveau hauptsächlich von der Marktsituation ab. Entscheidend für den Mietpreis, den Sie für Ihre Kapitalanlage verlangen können, ist einerseits die Lage im richtigen Stadtviertel. Andererseits beeinflussen Bruttogrundfläche und Baujahr den Mietpreis erheblich. Der Mietspiegel der Stadt Altenroda gibt Aufschluss über die durchschnittlichen Nettokaltmieten, die derzeit je nach Stadtteil, Baujahr und Größe verlangt werden.
Werden Häuser in Altenroda anders bewertet als Wohnungen?
Jede Immobilie wird anders bewertet. In Deutschland gibt es drei gesetzeskonforme Bewertungsverfahren zur Wertermittlung von Immobilien: Ertragswertverfahren, Sachwertverfahren und Vergleichswertverfahren.
Ein Einfamilienhaus wird anders bewertet als ein Reihenhaus oder eine Doppelhaushälfte. Ein alleinstehendes Haus mit Garten hat einen deutlich höheren Verkehrswert als ein vergleichbares Reihenhaus in ähnlichem Zustand im gleichen Viertel. Maßgeblich für die Wertermittlung bei Mehrfamilienhäusern in Altenroda ist zudem das Verhältnis von gemeinsam genutzten Flächen (Garten, Keller, Dachboden, Schwimmbad) und tatsächlichem Wohnraum.
Bei Wohnungen ist nicht nur die Lage innerhalb von Altenroda entscheidend, sondern auch die Lage innerhalb des Gebäudes. Wohnungen im Erdgeschoss sind meistens weniger Wert als in darüber liegenden Stockwerken. Ein Aufzug bringt zusätzliche Pluspunkte für den Verkehrswert. Wohnungen ohne Badfenster oder ohne Balkon sind weniger wert und begehrt als solche mit. Natürlich sind der Zustand, die Ausstattung und Modernisierungen (zum Beispiel ein Dunstabzug) ebenfalls wichtige Faktoren für die individuelle Wertermittlung einer Wohnung in Altenroda.
Entscheidend ist außerdem, ob, wie lange und zu welchem Preis die Wohnung vermietet ist oder ob es sich um eine Eigentumswohnung handelt. Für Eigentumswohnungen eignet sich das Vergleichswertverfahren, während der Wert von vermieteten Wohnungen im Rahmen eines Verkehrswert- oder Mietwertgutachtens vorrangig mit dem Ertragswertverfahren berechnet wird.
Was ist der Vergleichswert?
Mit dem Vergleichswertverfahren für Immobilien wird der Verkehrswert von vergleichbaren Immobilien (Lage, Baujahr, Bausubstanz, Ausstattung, Fläche etc.) gesetzeskonform ermittelt. Grundlage für die Wertermittlung sind erzielte Kaufpreise (und damit Vergleichswerte) für ähnliche Objekte. Das Vergleichswertverfahren gilt als präzise Methode zur Verkehrswertermittlung und eignet sich besonders gut für Eigentumswohnungen.
Was kostet ein Immobiliengutachter in Altenroda?
Immobiliengutachter sind nicht an Tarife gebunden und dürfen ihr Honorar frei verhandeln. Üblicherweise berechnet ein zertifizierter und öffentlich bestellter Immobiliengutachter in Altenroda einen Stundenlohn von rund 130 Euro.
Unsere Sachverständigenbüros
- Gerne beraten wir Sie bei rechtlichen sowie inhaltlichen Fragestellungen zu ihrer Immobilie.
- Unsere Sachverständigen führen regelmäßig Bewertungen von Immobilien auch in Billroda, Nebra-Unstrut, Reinsdorf-bei-Naumburg, Wangen-bei-Naumburg, Weischuetz, Golzen, Laucha-an-der-Unstrut, Hirschroda-bei-Naumburg, Wohlmirstedt, Saubach, Bad-Bibra, Thalwinkel, Burkersroda, Burgscheidungen, Kirchscheidungen, Karsdorf-Unstrut, Wischroda, Kahlwinkel, Steinburg-bei-Naumburg, Klosterhaeseler, Memleben und Bucha-bei-Naumburg durch.
Immobilien-Marktwertgutachten Altenroda
Als Sachverständige im Bereich der Immobilienbewertung in Altenroda erstellen wir Marktwertgutachten (Verkehrswertgutachten) für Grundstücke, Wohn-, Gewerbe- und -Sonderimmobilien. Selbstverständlich erstellen wir, für Sie auch Mietwertgutachten in Altenroda und prüfen vorhandene Gutachten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen auf ihre Plausibilität. Sollten Sie eine individuelle Beratungsleistung benötigen, können wir Sie durch unsere Experten zuverlässig und kompetent beraten.



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Die Arbeitsweise unserer zertifizierten Immobiliengutachter
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Bewertungsanlässe
- eine Erbbauzinsanpassung
- den Kauf oder Verkauf Ihres Grundstücks
- bei Rechten und Belastungen (z.B. Nießbrauch – und Wohnrechte)
- bei Versicherungen, um Über- und Unterversicherung zu vermeiden
- die Regulierung einer Erbauseinandersetzung
- die Ermittlung des Zugewinnausgleichs (Ehescheidung)
- steuerliche Anlässe (z. B. Bedarfsbewertungen)
- eine Zwangs-/Teilungsversteigerung
- zur Auflösung oder Begründung von Rechten und Belastungen
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- beim Kauf und Verkauf, um Fehlentscheidungen zu vermeiden
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